Angemessenheitswerte für die Kosten der Unterkunft (KdU)

Anfrage an: Jobcenter Baden-Baden

nach der Vorschrift des Paragraphen 22 Absatz 4 Satz 2 SGB II soll die Zusicherung zum Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft durch den örtlich zuständigen kommunalen Träger erteilt werden, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Welche Angemessenheitswerte haben gegenwärtig Gültigkeit für 1-Personen Bedarfsgemeinschaften, für 2-Personen Bedarfsgemeinschaften, für Bedarfsgemeinschaften mit mehr als 2 Personen, und welche Angemessenheitswerte werden entsprechend der vorbenannten Rechtsnorm gegenüber Hilfesuchenden kommuniziert, d. h. für Aufwendungen in welcher Höhe werden Zusicherungen erteilt?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach der Vorschr…
An Jobcenter Baden-Baden Details
Von
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Betreff
Angemessenheitswerte für die Kosten der Unterkunft (KdU) [#60395]
Datum
6. März 2019 23:24
An
Jobcenter Baden-Baden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach der Vorschrift des Paragraphen 22 Absatz 4 Satz 2 SGB II soll die Zusicherung zum Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft durch den örtlich zuständigen kommunalen Träger erteilt werden, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Welche Angemessenheitswerte haben gegenwärtig Gültigkeit für 1-Personen Bedarfsgemeinschaften, für 2-Personen Bedarfsgemeinschaften, für Bedarfsgemeinschaften mit mehr als 2 Personen, und welche Angemessenheitswerte werden entsprechend der vorbenannten Rechtsnorm gegenüber Hilfesuchenden kommuniziert, d. h. für Aufwendungen in welcher Höhe werden Zusicherungen erteilt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemessenheitswerte für die Kosten der Unterk…
An Jobcenter Baden-Baden Details
Von
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Betreff
AW: Angemessenheitswerte für die Kosten der Unterkunft (KdU) [#60395]
Datum
9. April 2019 05:54
An
Jobcenter Baden-Baden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemessenheitswerte für die Kosten der Unterkunft (KdU)“ vom 06.03.2019 (#60395) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>