Angerechnete Haushaltsposten zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Zuge des Engagements in der NATO hat sich die BRD bekanntermaßen dazu verpflichtet, zwei Prozent des BIP für Verteidigung aufzuwenden. Dazu bitte ich um Zusendung folgender Informationen:

1. Welche Haushaltsposten im aktuellen Bundeshaushalt aus dem Bereich der militärischen Verteidigung (insb. Bundeswehr) werden dabei angerechnet?
2. Welche Haushaltsposten im aktuellen Bundeshaushalt aus dem Bereich der zivilen Verteidigung (z.B. Zivilschutz, Polizei, Infrastruktur-Härtung usw.) werden dabei angerechnet?
3. Werden Ausgaben der Länder und Gemeinden (z.B. Unterstützung der zivilen Verteidigung mit Mitteln des Katastrophenschutzes) angerechnet? Falls ja, in welcher Höhe?
4. Wie sollen sich die Beträge aus den Nummern 1-3 planerisch in den kommenden Jahren entwickeln?
5. Wie sind die Verteidigungsausgaben der Bündnispartner zwischen militärischen und zivilen Ausgaben Verteilt (Beispielsweise in Frankreich, wo die Gendarmerie auf das Zwei-Prozent-Ziel angerechnet wird: https://www.baks.bund.de/de/arbeitspapiere/2019/mythen-der-zwei-prozent-debatte-zur-diskussion-um-die-nato-verteidigungsausgaben)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2019
  • Frist
    20. November 2019
  • 0 Follower:innen
Fabian Schicker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Im Zuge des Engagements in der NATO hat sich di…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Fabian Schicker
Betreff
Angerechnete Haushaltsposten zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels [#168825]
Datum
18. Oktober 2019 12:42
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Im Zuge des Engagements in der NATO hat sich die BRD bekanntermaßen dazu verpflichtet, zwei Prozent des BIP für Verteidigung aufzuwenden. Dazu bitte ich um Zusendung folgender Informationen: 1. Welche Haushaltsposten im aktuellen Bundeshaushalt aus dem Bereich der militärischen Verteidigung (insb. Bundeswehr) werden dabei angerechnet? 2. Welche Haushaltsposten im aktuellen Bundeshaushalt aus dem Bereich der zivilen Verteidigung (z.B. Zivilschutz, Polizei, Infrastruktur-Härtung usw.) werden dabei angerechnet? 3. Werden Ausgaben der Länder und Gemeinden (z.B. Unterstützung der zivilen Verteidigung mit Mitteln des Katastrophenschutzes) angerechnet? Falls ja, in welcher Höhe? 4. Wie sollen sich die Beträge aus den Nummern 1-3 planerisch in den kommenden Jahren entwickeln? 5. Wie sind die Verteidigungsausgaben der Bündnispartner zwischen militärischen und zivilen Ausgaben Verteilt (Beispielsweise in Frankreich, wo die Gendarmerie auf das Zwei-Prozent-Ziel angerechnet wird: https://www.baks.bund.de/de/arbeitspapiere/2019/mythen-der-zwei-prozent-debatte-zur-diskussion-um-die-nato-verteidigungsausgaben) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Schicker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Schicker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1166 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18.10.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Angerechnete Haushaltsposten zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels [#168825]
Datum
21. Oktober 2019 12:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1166 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18.10.2019 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schicker, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 18.10.2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1166 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1166 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Angerechnete Haushaltsposten zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels [#168825]
Datum
5. November 2019 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1166 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18.10.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1166 vom 21.10.2019 Sehr geehrter Herr Schicker, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 18. Oktober 2019 (Bezug 1.). Diesen beantworte ich wie folgt: 1. Welche Haushaltsposten im aktuellen Bundeshaushalt aus dem Bereich der militärischen Verteidigung (insb. Bundeswehr) werden dabei angerechnet? Die für die Berechnung des Ziels, 2% des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung aufzuwenden, maßgebenden Verteidigungsausgaben sind von der NATO definiert und kategorisiert. Die deutschen Verteidigungsausgaben nach diesen Definitionen umfassen den gesamten Verteidigungshaushalt (Einzelplan14) sowie Elemente anderer Einzelpläne, die diesen Verteidigungsausgaben definitionsgerecht zugeordnet werden können. 2. Welche Haushaltsposten im aktuellen Bundeshaushalt aus dem Bereich der zivilen Verteidigung (z.B. Zivilschutz, Polizei, Infrastruktur-Härtung usw.) werden dabei angerechnet? Ausgaben für zivile Verteidigung sind entsprechend den o.g. NATO-Definitionen nicht auf die Verteidigungsausgaben anrechenbar. 3. Werden Ausgaben der Länder und Gemeinden (z.B. Unterstützung der zivilen Verteidigung mit Mitteln des Katastrophenschutzes) angerechnet? Falls ja, in welcher Höhe? Als Verteidigungsausgaben sind entsprechend den o.g. NATO-Definitionen ausschließlich Zahlungen anrechenbar, die eine nationale Regierung (ausgenommen regionaler, lokaler und kommunaler Behörden) ausdrücklich für die Erfüllung der Anforderungen ihrer Streitkräfte oder der von Verbündeten tätigt. 4. Wie sollen sich die Beträge aus den Nummern 1-3 planerisch in den kommenden Jahren entwickeln? Die Bundesregierung beabsichtigt, bis 2024 die deutschen Verteidigungsausgaben nach NATO-Definitionen auf 1,5% des Bruttoinlandsprodukts zu steigern und dieses Wachstum auch über 2024 hinaus fortzusetzen. 5. Wie sind die Verteidigungsausgaben der Bündnispartner zwischen militärischen und zivilen Ausgaben Verteilt (Beispielsweise in Frankreich, wo die Gendarmerie auf das Zwei-Prozent-Ziel angerechnet wird. Die Anrechenbarkeit ihrer nationalen Ausgaben auf die Verteidigungsausgaben entsprechend den NATO-Definitionen wird von den Alliierten in eigener Zuständigkeit bewertet und entschieden. Die Bundesregierung verfügt über keine entsprechenden Detailinformationen anderer NATO-Mitgliedstaaten. Mit freundlichen Grüßen