Angestellte auf sozial Media und deren Freiheit

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

Ein offizielles Dokument, das erlaubt, die Angestellte der Berliner Feuerwehr im sozial Mediabereich zu überwachen und welcher Organ der Berliner Feuerwehr ist dafür zuständig.

Aufstellung von offenen und geschlossene internen Verfahren und/oder Vorgängen gegen Angestellte der Berliner Feuerwehr die ohne geltende sozial Mediaguidlines in diesen eingeschränkt werden. Wieviel davon wurden schriftlich angewiesen und wieviel davon mündlich und von welchem Organ der Berliner Feuerwehr wurden diese ausgesprochen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein of…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angestellte auf sozial Media und deren Freiheit [#281165]
Datum
14. Juni 2023 22:09
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein offizielles Dokument, das erlaubt, die Angestellte der Berliner Feuerwehr im sozial Mediabereich zu überwachen und welcher Organ der Berliner Feuerwehr ist dafür zuständig. Aufstellung von offenen und geschlossene internen Verfahren und/oder Vorgängen gegen Angestellte der Berliner Feuerwehr die ohne geltende sozial Mediaguidlines in diesen eingeschränkt werden. Wieviel davon wurden schriftlich angewiesen und wieviel davon mündlich und von welchem Organ der Berliner Feuerwehr wurden diese ausgesprochen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281165/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Feuerwehr
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr, ich bestätige den Eingang Ihres vorbezeichneten Antra…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
WG: (EXTERN) Angestellte auf sozial Media und deren Freiheit [#281165]
Datum
16. Juni 2023 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr, ich bestätige den Eingang Ihres vorbezeichneten Antrages vom 14. Juni 2023. Bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage zur Aufstellung der Verfahren in Bezug auf den angefragten Zeitraum. Ich möchte Sie noch bitten, mir Ihren Namen sowie die zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen, da die Antwort in Form eines gebührenpflichtigen Bescheides ergeht. Die voraussichtliche Gebührenhöhe beträgt 19,56 Euro. Ich bitte Sie um Zusicherung der Gebührenübernahme und Angabe der erbetenen Daten bis zum 30. Juni 2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich denke nicht das das in Erfahrung bringen dieser Informationen länger als 30 Minuten dauern wird und…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: (EXTERN) Angestellte auf sozial Media und deren Freiheit [#281165]
Datum
22. Juni 2023 18:51
An
Berliner Feuerwehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich denke nicht das das in Erfahrung bringen dieser Informationen länger als 30 Minuten dauern wird und somit auch keine Gebühren anfallen können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281165/

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Berliner Feuerwehr
Sehr << Antragsteller:in >> mit meiner Mail vom 16.06.2023 bat ich Sie um Konkretisierung, für welche…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: (EXTERN) AW: WG: (EXTERN) Angestellte auf sozial Media und deren Freiheit [#281165]
Datum
27. Juni 2023 08:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit meiner Mail vom 16.06.2023 bat ich Sie um Konkretisierung, für welchen Zeitraum (welches Jahr/e) die Auskunft erteilt werden soll sowie um Mitteilung Ihres Namens und einer zustellfähigen Anschrift. Nach dem IFG ergeht ein rechtsmittelfähiger Bescheid, der nur postalisch zugestellt werden kann. Vorab baten Sie um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten für die Auskunft. Akteneinsicht und Aktenauskunft sind gemäß § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Die Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG bestimmen sich nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a), Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses. Nach dieser Tarifstelle müssen Gebühren zwischen 5 und 100 Euro erhoben werden. Die erbetenen Daten werden von einer Mitarbeiterin des gehobenen Dienstes wird mit der Bearbeitung Ihres Antrags beschäftigt sein. Als Kalkulationsgrundlage für die Gebührenermittlung nach dem Verwaltungsaufwand dienen die durch die Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Stundensätze. Danach werden für einen Mitarbeitenden im gehobenen Dienst 78,24 Euro pro Stunde angesetzt. Nach einer ersten Voreinschätzung des Fachbereiches wird eine Bearbeitungszeit von ca. 15 Minuten im gehobenen Dienst erforderlich sein. Damit wären die Ihnen mitgeteilten Gebühren in Höhe von 19,56 Euro, von Ihnen zu entrichten. Ich bitte Sie um Mitteilung der erbetenen Adressdaten, Konkretisierung des Antrages sowie um Erklärung der Gebührenübernahme. Sollte ich bis zum 5. Juli 2023 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat und schließe den Vorgang hier ab. Mit freundlichen Grüßen