Angestellte und Beamte in Polizei und Ordnungsdienst

Bzgl. einer Untersuchung der Handhabung des Funktionsvorbehalts aus Art. 33 Abs. 4 GG bitte ich um Beantwortung folgender Frage.
Wie viele Beamte und wie viele Angestellte befinden sich derzeit jeweils im mittleren, gehobenen und höheren Dienst bzw. Den vergleichbaren Entgeltgruppen in den Polizei- und Ordnungsbehörden des Landes NRW? Ich bitte um Angabe der Anzahl getrennt nach Laufbahn oder EntG/BesG.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
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Nils Wilkes
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Nils Wilkes
Betreff
Angestellte und Beamte in Polizei und Ordnungsdienst [#228701]
Datum
22. September 2021 15:07
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bzgl. einer Untersuchung der Handhabung des Funktionsvorbehalts aus Art. 33 Abs. 4 GG bitte ich um Beantwortung folgender Frage. Wie viele Beamte und wie viele Angestellte befinden sich derzeit jeweils im mittleren, gehobenen und höheren Dienst bzw. Den vergleichbaren Entgeltgruppen in den Polizei- und Ordnungsbehörden des Landes NRW? Ich bitte um Angabe der Anzahl getrennt nach Laufbahn oder EntG/BesG.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nils Wilkes Anfragenr: 228701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228701/ Postanschrift Nils Wilkes << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nils Wilkes
Nils Wilkes
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angestellte und Beamte in Polizei und Ordnungs…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Nils Wilkes
Betreff
AW: Angestellte und Beamte in Polizei und Ordnungsdienst [#228701]
Datum
26. Oktober 2021 12:13
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angestellte und Beamte in Polizei und Ordnungsdienst“ vom 22.09.2021 (#228701) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Nils Wilkes Anfragenr: 228701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228701/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Wilkes, aufgrund eines Büroversehens im Bereich der fachlichen Bearbeitung wurde Ihre IFG-Anfr…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Wilkes, Nils - Angestellte und Beamte in Polizei und Ordnungsdienst-
Datum
27. Oktober 2021 16:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wilkes, aufgrund eines Büroversehens im Bereich der fachlichen Bearbeitung wurde Ihre IFG-Anfrage nicht innerhalb der Monatsfrist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW beantwortet. Ich bitte diesen Umstand zu entschuldigen. Die Fristüberschreitung war Anlass, den Bearbeitungsstand zu überprüfen. Ich kann Ihnen aber in Aussicht stellen, dass Sie innerhalb der nächsten 14 Tage eine Antwort unseres Hauses zu Ihrer Anfrage erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Wilkes, beigefügt übersende ich Ihnen die erbetenen Informationen zu Ihrem IFG-Antrag vom 22. …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 2021-09-22 - IFG - Anfrage - Wilkes, Nils - Angestellte und Beamte in Polizei und Ordnungsdienst [#228701]
Datum
5. November 2021 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Wilkes, beigefügt übersende ich Ihnen die erbetenen Informationen zu Ihrem IFG-Antrag vom 22. September 2021. Mit freundlichen Grüßen