Angezeigte Nebentätigkeiten von Mitarbeitenden des BMF des Jahres 2020 gemäss dem "Leitfaden zum Umgang mit einer Nebentätigkeit"

eine anonymisierte Übersicht aller angezeigten Nebentätigkeiten von Mitarbeitenden des BMF des Jahres 2020 gegenüber dem Referat Z A 2 gemäss dem "Leitfaden zum Umgang mit einer Nebentätigkeit" (Z A 2 j -- P 1010/08/10016)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2024
  • Frist
    28. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine anonymisierte Übersicht aller an…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angezeigte Nebentätigkeiten von Mitarbeitenden des BMF des Jahres 2020 gemäss dem "Leitfaden zum Umgang mit einer Nebentätigkeit" [#298448]
Datum
26. Januar 2024 18:39
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine anonymisierte Übersicht aller angezeigten Nebentätigkeiten von Mitarbeitenden des BMF des Jahres 2020 gegenüber dem Referat Z A 2 gemäss dem "Leitfaden zum Umgang mit einer Nebentätigkeit" (Z A 2 j -- P 1010/08/10016)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298448/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angezeigte Nebentätigkeiten von Mitarbeitenden des BMF des Jahres …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angezeigte Nebentätigkeiten von Mitarbeitenden des BMF des Jahres 2020 gemäss dem "Leitfaden zum Umgang mit einer Nebentätigkeit" [#298448]
Datum
28. Februar 2024 06:51
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angezeigte Nebentätigkeiten von Mitarbeitenden des BMF des Jahres 2020 gemäss dem "Leitfaden zum Umgang mit einer Nebentätigkeit"“ vom 26.01.2024 (#298448) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Sachstand zur Bearbeitung Ihres IFG-Antrags Bundesministerium der Finanzen Gz: V B 3 - O 1004/24/10030 Dok: 2024/…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Sachstand zur Bearbeitung Ihres IFG-Antrags
Datum
29. Februar 2024 05:24
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Finanzen Gz: V B 3 - O 1004/24/10030 Dok: 2024/0201756 (bei Antwort bitte Gz und Dok angeben) Bezug: Ihre E-Mail vom 28. Februar 2024 zu Ihrem Antrag vom 26. Januar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr mit E-Mail vom 26. Januar 2024 gestellter Antrag ist im Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingegangen und wird als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen bearbeitet. Im Hinblick auf das gegenwärtige Aufkommen an eingehenden und zu bearbeitenden Anträgen in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden Bearbeitungskapazitäten kann es unter Berücksichtigung des für einen Antrag erforderlichen Rechercheaufwands im Einzelfall leider zu Verzögerungen kommen. Ich bitte Sie daher um etwas Geduld. Den Bescheid werde ich Ihnen so bald wie möglich unaufgefordert zusenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Finanzen
GZ: V B 3 - O 1004/24/10030 DOK: 2024/0145775 Dem Referat Z A 2 des Bundesministeriums für Finanzen wurden für da…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
GZ: V B 3 - O 1004/24/10030 DOK: 2024/0145775 Dem Referat Z A 2 des Bundesministeriums für Finanzen wurden für das Kalenderjahr 2020 rund 250 Nebentätigkeiten von den Beschäftigten vor. Eine detailliertere Übersicht liegt nicht vor.