Angriffe auf Behörden 2017

Eine Übersicht über sämtliche ihnen bekannte Angriffe auf deutsche Behörden, sie soll die Quantitäten verschiedener Angriffsarten, insbesondere ob es sich um gezielte Angriffe handelte wiedergeben und die Erfolgszahlen einzelner Angriffstypen darlegen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2018
  • Frist
    26. Juni 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht ü…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
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Betreff
Angriffe auf Behörden 2017 [#30049]
Datum
24. Mai 2018 23:22
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über sämtliche ihnen bekannte Angriffe auf deutsche Behörden, sie soll die Quantitäten verschiedener Angriffsarten, insbesondere ob es sich um gezielte Angriffe handelte wiedergeben und die Erfolgszahlen einzelner Angriffstypen darlegen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tag zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage. Mit f…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage Angriffe auf Behörden 2017 [#30049]
Datum
20. Juni 2018 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tag zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Viel Dank für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstelle…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage Angriffe auf Behörden 2017 [#30049]
Datum
20. Juni 2018 10:23
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Viel Dank für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in