anhaltdene Sperrung der Gelder des KTF - Förderungen pausieren weiterhin

Seit Ende Januar ist laut Mitteilung der Bundesregierung die Haushaltsproblematik beendet, die Diskussion um die Gelder des KTF erfolgreich abgeschlossen und die Bundesförderprogramme wurden wieder gestartet.
Es können auch wieder Anträge eingereicht werden, allerdings dürfen die ausführenden Ämter weiterhin keine Zuwendungsbescheide ausstellen, da die Gelder des KTF nicht freigegeben wurden.
Laut Rückmeldung vom BAFA beispielsweise wurden bereits in der Theorie zahlreiche Anträge genehmigt, es dürfen aber weiterhin keine Verbindlichkeiten eingegangen werden, weil die Gelder des KTF nicht zur Verfügung stehen.
Geben Sie deshalb bitte folgende Infos heraus:
- Welche Problematik herrscht weiterhin mit den Geldern des KTF?
- Ab wann erhalten Unternehmen wieder Zuwendungsbescheide, so dass Energie- und Ressourcenschonende Maßnahmen umgesetzt werden können?

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Ende Januar ist laut Mitteilung …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
anhaltdene Sperrung der Gelder des KTF - Förderungen pausieren weiterhin [#302694]
Datum
11. März 2024 09:40
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Ende Januar ist laut Mitteilung der Bundesregierung die Haushaltsproblematik beendet, die Diskussion um die Gelder des KTF erfolgreich abgeschlossen und die Bundesförderprogramme wurden wieder gestartet. Es können auch wieder Anträge eingereicht werden, allerdings dürfen die ausführenden Ämter weiterhin keine Zuwendungsbescheide ausstellen, da die Gelder des KTF nicht freigegeben wurden. Laut Rückmeldung vom BAFA beispielsweise wurden bereits in der Theorie zahlreiche Anträge genehmigt, es dürfen aber weiterhin keine Verbindlichkeiten eingegangen werden, weil die Gelder des KTF nicht zur Verfügung stehen. Geben Sie deshalb bitte folgende Infos heraus: - Welche Problematik herrscht weiterhin mit den Geldern des KTF? - Ab wann erhalten Unternehmen wieder Zuwendungsbescheide, so dass Energie- und Ressourcenschonende Maßnahmen umgesetzt werden können? Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302694/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. März 2024, welche über de…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: anhaltdene Sperrung der Gelder des KTF - Förderungen pausieren weiterhin [#302694]
Datum
22. März 2024 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. März 2024, welche über den Webservice fragdenstaat.de versendet wurde. Darin stellen Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) Fragen zum Bundeshaushalt und der Bewilligung von Anträgen in den Förderprogrammen des Klima- und Transformationsfonds (KTF). Wir verstehen Ihre Anfrage als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diese beantworten wir gerne im Folgenden. Im Hinblick auf die derzeitige haushaltswirtschaftliche Gesamtlage und die kommenden Haushaltsjahre ist im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb des KTF-Wirtschaftsplans 2024 ein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln von besonders hoher Bedeutung. Der beschlossene Wirtschaftsplan 2024 des KTF gilt. Alle gesetzlichen und alle bisher eingegangenen Verpflichtungen werden erfüllt. Mit Schreiben vom 11.03.2024 informierte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die KTF-Ressorts über die Regelungen zur endgültigen Haushaltsführung 2024, auf deren Grundlage die Mittelzuweisung durch das BMF über die bereits im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zugeteilten Mittel hinaus erfolgt. Bewilligungen in den Förderprogrammen des BMWK im KTF sind somit entsprechend der Regelungen zur endgültigen Haushaltsführung 2024 sowie der verfügbaren Haushaltsmittel grundsätzlich möglich. Sehr geehrte Frau << Antragsteller:in >>, wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort behilflich gewesen zu sein. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 3 Absatz 1 UIG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann oder ggf. abzulehnen ist. Mit freundlichen Grüßen