Anhang zu KA 7/4221 - Tabellarische Übersicht Externe Beratungen der Landesregierung

In der Kleinen Anfrage 7/4221 erwähnt das federführende Ministerium der Finanzen einen Anhang in Form einer "tabellarische Darstellung der einzelnen Beraterverträge, aufgeteilt nach
Fachressort und chronologisch sortiert."

In der Antwort wird darauf hingewiesen, dass die Informationen zu Kosten und Vertragsgegenstand
der Dienstleister "schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der benannten Unternehmen" darstellen würden und ebenfalls "wettbewerblichen Nachteilen für das Land Sachsen-Anhalt
als öffentlicher Auftraggeber" bedeuten könnten und daher nicht öffentlich einsehbar gemacht werden dürften.

Im Gegensatz dazu werden in der Antwort au die Kleine Anfrage 7/4030 (https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6773dak.pdf) durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur eben genau diese Daten veröffentlicht, nämlich eine Liste der "Beraterverträge, Studien und Gutachten, die einen Wert zwischen 5.000 Euro und 19.999 Euro" haben. Warum die Veröffentlichung dann nicht ebenfalls für die Beraterverträge, die über diesen Wert hinaus gehen, möglich sein soll, ist mir nicht ersichtlich.

Darüber hinaus ist die Veröffentlichung dieser Informationen im Bundesvergleich gängige Praxis. Die Landesregierung Baden-Württemberg beispielsweise veröffentlicht jedes Jahr von sich aus einen solchen Bericht (siehe Drs. 17/4683 - https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4683_D.pdf); oder etwa die Antwort auf eine Kleine Anfrage in Sachsen (siehe Drs. 7/14166 https://storage.polit-x.de/media/SAC/pdf/2023-09/9214bb833097c93a4dfa11682868b8e4.pdf), bei der umfassend über "Externe Beratungsleistungen für die Staatsregierung und die Staatsministerien im Jahre 2022" Auskunft gegeben wird.

Aus den oben genannten Gründen bitte ich um die Übersendung der in 7/4221 erwähnten tabellarischen Übersicht.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • Kosten dieser Information:
    750,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Kleinen Anfrag…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anhang zu KA 7/4221 - Tabellarische Übersicht Externe Beratungen der Landesregierung [#293117]
Datum
22. November 2023 17:38
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Kleinen Anfrage 7/4221 erwähnt das federführende Ministerium der Finanzen einen Anhang in Form einer "tabellarische Darstellung der einzelnen Beraterverträge, aufgeteilt nach Fachressort und chronologisch sortiert." In der Antwort wird darauf hingewiesen, dass die Informationen zu Kosten und Vertragsgegenstand der Dienstleister "schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der benannten Unternehmen" darstellen würden und ebenfalls "wettbewerblichen Nachteilen für das Land Sachsen-Anhalt als öffentlicher Auftraggeber" bedeuten könnten und daher nicht öffentlich einsehbar gemacht werden dürften. Im Gegensatz dazu werden in der Antwort au die Kleine Anfrage 7/4030 (https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6773dak.pdf) durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur eben genau diese Daten veröffentlicht, nämlich eine Liste der "Beraterverträge, Studien und Gutachten, die einen Wert zwischen 5.000 Euro und 19.999 Euro" haben. Warum die Veröffentlichung dann nicht ebenfalls für die Beraterverträge, die über diesen Wert hinaus gehen, möglich sein soll, ist mir nicht ersichtlich. Darüber hinaus ist die Veröffentlichung dieser Informationen im Bundesvergleich gängige Praxis. Die Landesregierung Baden-Württemberg beispielsweise veröffentlicht jedes Jahr von sich aus einen solchen Bericht (siehe Drs. 17/4683 - https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4683_D.pdf); oder etwa die Antwort auf eine Kleine Anfrage in Sachsen (siehe Drs. 7/14166 https://storage.polit-x.de/media/SAC/pdf/2023-09/9214bb833097c93a4dfa11682868b8e4.pdf), bei der umfassend über "Externe Beratungsleistungen für die Staatsregierung und die Staatsministerien im Jahre 2022" Auskunft gegeben wird. Aus den oben genannten Gründen bitte ich um die Übersendung der in 7/4221 erwähnten tabellarischen Übersicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293117/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitte ich zu entschuldigen, dass ich Ihnen erst jetzt den Eingan…
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Anhang zu KA 7/4221 - Tabellarische Übersicht Externe Beratungen der Landesregierung [#293117]
Datum
18. Dezember 2023 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitte ich zu entschuldigen, dass ich Ihnen erst jetzt den Eingang Ihrer E-Mail vom 22. November 2023 bestätigen kann. Vorab kann ich Ihnen zum Verfahren folgende Hinweise geben: Ihr Antrag betrifft Daten Dritter und bedarf daher gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IZG LSA der Begründung. Ihre E-Mail vom 22. November 2023 enthält noch keine entsprechende Begründung. Außerdem bezieht sich Ihr Antrag auf eine tabellarische Übersicht, die schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält. Nach § 6 S. 2 IZG LSA darf ein Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Erst durch die Begründung des Auskunftsantrags und die Anhörung des Dritten wird die Behörde in die Lage versetzt, die Güterabwägung nach § 5 Abs. 1 IZG LSA zu treffen. Vorliegend muss daher (vorausgesetzt der Antrag wird noch ausreichend begründet) ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IZG LSA durchgeführt werden. Daher kann der Informationszugang vorliegend nicht innerhalb eines Monats gewährt werden. Darüber hinaus sind auch für die Zurverfügungstellung von Informationen nach § 1 Abs. 2 IZG LSA Gebühren und Auslagen nach der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) vom 21. August 2008, geändert durch Verordnung vom 13. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 1) zu erheben. Die Gebühren bemessen sich nach dem Zeitaufwand, dürfen jedoch 1000 € nicht überschreiten. Wie oben dargestellt, wäre vorliegend ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Ein derartiges Verfahren verursacht erfahrungsgemäß einen erheblichen Zeitaufwand für die Verwaltung, so dass überschlägig insgesamt Kosten zwischen 500 und 1000 € entstehen könnten. Sofern Sie Ihren Antrag weiterverfolgen wollen, bitte ich Sie daher zunächst um eine Begründung im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 3 IZG LSA. Mit freundlichen Grüßen