Ankündigung von Geschwindigkeitskontrollen // Erlass des NRW-Innenministeriums

- Eine Aufstellung der Richtlinien, Vorgaben und/oder Dienstanweisungen, die bezüglich der Veröffentlichung geplanter Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr bestehen für den Rhein-Erft-Kreis.
- Die entsprechenden Dokumente.
- Geplante Änderungen und den Zeitplan dafür (insbesondere im Hinblick auf einen nach Presseinformationen bereits geltenden Erlasses des NRW-Innenministeriums, diese Praxis zu beenden, vgl. z.B. https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/koeln/c-nachrichten/tempo-kontrollen-ohne-vorwarnung_a304358, und angesichts der Tatsache, dass der Rhein-Erft-Kreis diese Informationen weiterhin veröffentlicht, s. z.B. Brühler Schlossbote vom 16./17. Februar „Hier kontrolliert die Polizei nächste Woche“)

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
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Betreff
Ankündigung von Geschwindigkeitskontrollen // Erlass des NRW-Innenministeriums [#300621]
Datum
20. Februar 2024 11:25
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Aufstellung der Richtlinien, Vorgaben und/oder Dienstanweisungen, die bezüglich der Veröffentlichung geplanter Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr bestehen für den Rhein-Erft-Kreis. - Die entsprechenden Dokumente. - Geplante Änderungen und den Zeitplan dafür (insbesondere im Hinblick auf einen nach Presseinformationen bereits geltenden Erlasses des NRW-Innenministeriums, diese Praxis zu beenden, vgl. z.B. https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/koeln/c-nachrichten/tempo-kontrollen-ohne-vorwarnung_a304358, und angesichts der Tatsache, dass der Rhein-Erft-Kreis diese Informationen weiterhin veröffentlicht, s. z.B. Brühler Schlossbote vom 16./17. Februar „Hier kontrolliert die Polizei nächste Woche“)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300621/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ankündigung von Geschwindigkeitskontrollen // Erlass des NRW-Innen…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ankündigung von Geschwindigkeitskontrollen // Erlass des NRW-Innenministeriums [#300621]
Datum
25. März 2024 13:05
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ankündigung von Geschwindigkeitskontrollen // Erlass des NRW-Innenministeriums“ vom 20.02.2024 (#300621) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>