Ankunft eines Gastes im Ausland

Guten Tag
Ich möchte, dass meine Schwiegermutter aus Bosnien zu mir kommt.
Wir haben alle notwendigen Papiere sowie einen Koronatest, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Ich würde nur gerne wissen, ob sie bei seiner Ankunft unter Quarantäne gestellt werden muss, der geplante Aufenthalt seiner Schwiegermutter beträgt 7-10 Tage.
Ich entschuldige mich für die Rechtschreibfehler und danke für die Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag Ich möchte, da…
An Stadt Memmingen - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ankunft eines Gastes im Ausland [#214019]
Datum
1. März 2021 18:14
An
Stadt Memmingen - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag Ich möchte, dass meine Schwiegermutter aus Bosnien zu mir kommt. Wir haben alle notwendigen Papiere sowie einen Koronatest, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ich würde nur gerne wissen, ob sie bei seiner Ankunft unter Quarantäne gestellt werden muss, der geplante Aufenthalt seiner Schwiegermutter beträgt 7-10 Tage. Ich entschuldige mich für die Rechtschreibfehler und danke für die Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214019/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Memmingen - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in Bosnien zählt momentan als sog. Hochrisikogebiet. Dies bedeutet, dass Ihre Schwiegermutter …
Von
Stadt Memmingen - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Ankunft eines Gastes im Ausland [#214019]
Datum
2. März 2021 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Bosnien zählt momentan als sog. Hochrisikogebiet. Dies bedeutet, dass Ihre Schwiegermutter möglichst schon vor der Einreise nach Dtl. einen Corona-Test machen sollte. Der Abstrich darf nicht älter als 48 h alt sein. Bitte senden Sie das Testergebnis an <<E-Mail-Adresse>> mit dem Betreff "Nachreichung Testergebnis". Zudem muss Ihre Schwiegermutter nach Einreise 10 Tage lang in häusliche Quarantäne. Sollte in Ihrem Haushalt auch noch der Sohn Ihrer Schwiegermutter, also Ihr Ehemann, leben, handelt es sich um einen Besuch von Verwandten 1. Grades, sodass die Quarantänepflicht dann entfällt (Ausnahme). Ihre Schwiegermutter muss sich außerdem hier online registrieren: www.einreiseanmeldung.de Vielenn Dank. Mit freundlichen Grüßen