Anlagen zu WD-Gutachten WF III 02/06

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Die Anlagen 1 bis 8 des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes WF III 02/06 vom 17.03.2006 (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/412424/0771c710a18a77bb41464711c32fe453/wf-iii-002-06-pdf-data.pdf)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anlagen 1 bis…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Anlagen zu WD-Gutachten WF III 02/06 [#226529]
Datum
10. August 2021 21:02
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anlagen 1 bis 8 des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes WF III 02/06 vom 17.03.2006 (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/412424/0771c710a18a77bb41464711c32fe453/wf-iii-002-06-pdf-data.pdf)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 226529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226529/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 10. August 20…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
24. August 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
873,3 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 10. August 2021 bitten Sie: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anlagen 1 bis 8 des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes WF III 02/06 vom 17.03.2006 (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/412424/0771c710a18a7 7bb41464711c32fe453/wf-iii-002-06-pdf-data.pdf)" Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG ist der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von amtlichen Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und keine Ausschlussgründe entsprechend der 8§ 3 ff. IFG vorliegen. Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG besteht nur, soweit die begehrten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhanden sind und nicht in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschafft werden können. Die Unterlagen zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus dem Kalenderjahr 2006 sind bereits im Parlamentsarchiv archiviert. Ein Herausgabeanspruch auf Grundlage des IFG besteht daher nicht. Außerhalb des IFG und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht weise ich darüber hinaus darauf hin, dass es sich bei den von Ihnen angeforderten Informationen um Dokumente handelt, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages erstellt wurden. Die Verfügungsbefugnis im Sinne von § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG obliegt daher nicht der Verwaltung des Deutschen Bundestages, sondern beispielsweise dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beziehungsweise (bzw.) den jeweiligen Stiftungen. Dementsprechend könnte Ihr Antrag bei der benannten verfügungsberechtigten Behörde gestellt, bzw. Ihre Bitten an die jeweiligen Stiftungen gerichtet werden. Sollten Sie über diese allgemeine Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich Sie, mir dies gegebenenfalls bis zum 5. September 2021 mitzuteilen. Anderenfalls werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen und das hiesige Verwaltungsverfahren ohne weitere Nachricht einstellen. . Die aktuellen Datenschutzhinweise, die Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages informieren, sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundestag.de/datenschutz Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: ZR4-1334-IFG-124/2021 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#226529] ZR4-1334-IFG-124/2021 Sehr &…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: ZR4-1334-IFG-124/2021 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#226529]
Datum
26. August 2021 21:29
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
ZR4-1334-IFG-124/2021 Sehr << Anrede >> ich habe Ihre Antwort auf meine IFG-Anfrage zu den Anlagen eines WD-Gutachtens erhalten und habe keine Lust, mich darüber jetzt auch noch zu streiten. Ich möchte Ihnen nur meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, dass die BT-Verwaltung tatsächlich nie versucht, mir auch nur einmal wirklich bei meinen Anfragen zu helfen. Ich möchte Anlagen eines WD-Gutachtens für wissenschaftliche Forschung erhalten - es wäre doch sicher für alle Seiten gewinnbringend, wenn Sie nicht automatisch versuchen würden, alle möglichen Anfragen abzulehnen, sondern wenn Sie überlegen würden, wie Sie Infos der Öffentlichkeit zum allseitigen Nutzen zugänglich machen würden. Schade. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass Anlage 1 vom Bundestag selbst erstellt wurde. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 226529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226529/