Anlandeverpflichtung

Ich handle im Namen der „Our Fisch” Organisation (www.ourfish.eu) und würde Ihnen gerne ein paar Fragen in Verbindung mit der Anlandeverpflichtung im Sinne von Art. 15 der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union stellen (Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013).

Um die notwendigen Informationen einzuholen, berufe ich mich auf das Umweltinformationsgesetz.

Wie viele und welche Fälle von mutmaßlichen Verstößen gegen das Anlandegebot bzw. gegen weitere fischereirechtliche Regelungen haben deutsche Fischereiinspektionen seit des Inkrafttretens der Anlandeverfplichtung bis jetzt bei Seekontrollen in Nord- und Ostsee festgestellt (bitte nach Jahren und Seegebieten einzeln auflisten)? Wie viele davon wurden an die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft bzw. an die zuständigen Kontrollbehörden der Küstenbundesländer gemeldet, und mit welchen Konsequenzen?

Danke im Voraus für Ihre ausführliche und umfassende Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2017
  • Frist
    8. Juli 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich handle im Na…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
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Betreff
Anlandeverpflichtung [#21721]
Datum
5. Juni 2017 10:48
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich handle im Namen der „Our Fisch” Organisation (www.ourfish.eu) und würde Ihnen gerne ein paar Fragen in Verbindung mit der Anlandeverpflichtung im Sinne von Art. 15 der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union stellen (Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013). Um die notwendigen Informationen einzuholen, berufe ich mich auf das Umweltinformationsgesetz. Wie viele und welche Fälle von mutmaßlichen Verstößen gegen das Anlandegebot bzw. gegen weitere fischereirechtliche Regelungen haben deutsche Fischereiinspektionen seit des Inkrafttretens der Anlandeverfplichtung bis jetzt bei Seekontrollen in Nord- und Ostsee festgestellt (bitte nach Jahren und Seegebieten einzeln auflisten)? Wie viele davon wurden an die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft bzw. an die zuständigen Kontrollbehörden der Küstenbundesländer gemeldet, und mit welchen Konsequenzen? Danke im Voraus für Ihre ausführliche und umfassende Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Ihre E-Mail vom 05.06.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in mit unten stehender E-Mail haben Sie die Herausgabe versch…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Ihre E-Mail vom 05.06.2017
Datum
7. Juni 2017 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit unten stehender E-Mail haben Sie die Herausgabe verschiedener Informationen zu Verstößen gegen das Anlandegebot bzw. gegen "weitere fischereirechtliche Regelungen" beantragt. Ihr Antrag ist mir zur weiteren Bearbeitung übertragen worden, da Sie damit Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) begehren. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, müssten Sie uns bitte zunächst mitteilen, was Sie konkret mit "Verstößen gegen weitere fischereirechtliche Regelungen" meinen. Welche Tatbestände aus der Seefischereiverordnung oder der Seefischerei-Bußgeldverordnung fassen Sie hierunter? Und bezogen auf welchen Zeitraum benötigen Sie jeweils die Informationen? Von der Beantwortung der Frage hängt auch der hiesige Prüfungs-/Bearbeitungsaufwand ab, so dass wir zu möglichen Gebühren derzeit keine Aussage treffen können. Grundsätzlich können für die Herausgabe von Informationen aufgrund des UIG i.V.m. der entsprechenden Gebührenverordnung je nach Aufwand Gebühren bis zu 500,- € erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Es…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
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Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721]
Datum
9. Juni 2017 13:29
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Es geht um die Verstöße gegen die EU Vorschriften über die Anlandeverpflichtung seit ihres Inkrafttretens bis zum heutigen Zeitpunkt (Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013). Insbesondere sollten diese Daten folgendes beinhalten: - Die betroffene Fischart - Die Menge an Fischen, die gefangen und wieder ins Meer zurückgeworfen wird - Der Ort/das FAO-Gebiet wo Rückwürfe passiert sind - Die anwendbaren Sanktionen Bitte beachten Sie, dass ich im Namen einer Umweltorganisation schreibe. Unsere Anfrage dient den öffentlichen Interessen, und trägt zu einer besseren Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik bei. Wir bitten Sie dies bei der Entscheidung über den Gebührenbetrag zu berücksichtigen. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
WG: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721] Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
WG: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721]
Datum
9. Juni 2017 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721] Sehr geehrt<< Anrede >> Danke schön für Ihre Nachricht. I…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
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Betreff
AW: WG: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721]
Datum
9. Juni 2017 16:53
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Danke schön für Ihre Nachricht. Ich habe gerade Dr. Baumann eine E-mail an folgende E-mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: WG: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich schreibe im Bezug auf unsere K…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721]
Datum
22. Juni 2017 16:32
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich schreibe im Bezug auf unsere Korrespondenz vom 9 Juni 2017, die ich an die <<E-Mail-Adresse>> E-mail Adresse geschickt habe. Ich würde mich gern erfahren ob meine Anfrage gerade bearbeitet wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
AW: AW: WG: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist zur Zeit noch in Bea…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
AW: AW: WG: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721]
Datum
23. Juni 2017 08:00
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist zur Zeit noch in Bearbeitung. Wir werden unaufgefordert wieder auf Sie zukommen und bitten bis dahin um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
AW: E-mail vom 05.06.2017 [#21721] Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf meine Nachfrage mit E-Mail vom…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
AW: E-mail vom 05.06.2017 [#21721]
Datum
28. Juni 2017 14:43
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf meine Nachfrage mit E-Mail vom 07.06.2017 und Ihre Antwort hierauf mit E-Mail vom 09.06.2017. Da Sie dort keine weiteren fischereirechtlichen Regelungen aufführen, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage nur auf mögliche Verstöße gegen die Anlandeverpflichtung bezieht. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: In die sog. Nationale Verstoßdatei bei der BLE werden nur Informationen von rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (Bußgeldverfahren) eingetragen, da erst zu diesem Zeitpunkt ein Verstoß festgestellt ist. Bisher hat die BLE keine Verstöße gegen das Anlandegebot festgestellt. Auch die zuständigen Landesbehörden haben bislang keine Verstöße gegen die Anlandeverpflichtung für diese Verstoßdatei gemeldet. In Ihrer ersten E-Mail vom 05.06.2017 hatten Sie auch nach „mutmaßlichen Verstößen“ gefragt. Bei der BLE gibt es derzeit keine offenen Verfahren. Zu möglicherweise noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren der zuständigen Landesbehörden können wir keine Aussage treffen; diesbezüglich müssten Sie sich bei Bedarf zuständigkeitshalber an die Landesbehörden wenden. Kontaktinformationen zu den zuständigen Behörden (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (Mecklenburg-Vorpommern); Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein; Staatliches Fischereiamt Bremerhaven (Niedersachsen, Bremen) und ggf. Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Abteilung Agrarwirtschaft Jagd, Fischerei, Pferdezucht) (Hamburg) sind im „Portal Fischerei“ abrufbar: https://www.portal-fischerei.de/bundeslaender/ Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Es handelt sich vorliegend um eine einfache Auskunft, so dass keine Gebühren erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen