Anlandeverpflichtung
Ich handle im Namen der „Our Fisch” Organisation (www.ourfish.eu) und würde Ihnen gerne ein paar Fragen in Verbindung mit der Anlandeverpflichtung im Sinne von Art. 15 der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union stellen (Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013).
Um die notwendigen Informationen einzuholen, berufe ich mich auf das Umweltinformationsgesetz.
Wie viele und welche Fälle von mutmaßlichen Verstößen gegen das Anlandegebot bzw. gegen weitere fischereirechtliche Regelungen haben deutsche Fischereiinspektionen seit des Inkrafttretens der Anlandeverfplichtung bis jetzt bei Seekontrollen in Nord- und Ostsee festgestellt (bitte nach Jahren und Seegebieten einzeln auflisten)? Wie viele davon wurden an die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft bzw. an die zuständigen Kontrollbehörden der Küstenbundesländer gemeldet, und mit welchen Konsequenzen?
Danke im Voraus für Ihre ausführliche und umfassende Antwort.
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Juni 2017
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8. Juli 2017
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Anlandeverpflichtung [#21721]
- Datum
- 5. Juni 2017 10:48
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- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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- Ihre E-Mail vom 05.06.2017
- Datum
- 7. Juni 2017 15:59
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- AW: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721]
- Datum
- 9. Juni 2017 13:29
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- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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- WG: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721]
- Datum
- 9. Juni 2017 15:38
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- Anfrage abgeschlossen
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- AW: WG: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721]
- Datum
- 9. Juni 2017 16:53
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- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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- AW: AW: WG: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721]
- Datum
- 22. Juni 2017 16:32
- An
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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- AW: AW: WG: Ihre E-Mail vom 05.06.2017 [#21721]
- Datum
- 23. Juni 2017 08:00
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- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Betreff
- AW: E-mail vom 05.06.2017 [#21721]
- Datum
- 28. Juni 2017 14:43
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