Anliegerkosten

Ist es richtig, dass in noch nicht erschlossenen Baugebieten, die aber schon 50 Jahre und mehr, bebaut und bewohnt sind, keine Anliegerkosten mehr erhoben werden können?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
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Klaus Colonius
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es richtig, dass in noch nicht…
An Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte für die Landespolizei Details
Von
Klaus Colonius
Betreff
Anliegerkosten [#282963]
Datum
2. Juli 2023 14:53
An
Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte für die Landespolizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es richtig, dass in noch nicht erschlossenen Baugebieten, die aber schon 50 Jahre und mehr, bebaut und bewohnt sind, keine Anliegerkosten mehr erhoben werden können?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus Colonius Anfragenr: 282963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282963/ Postanschrift Klaus Colonius << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus Colonius

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte für die Landespolizei
Sehr geehrter Herr Colonius, Ihre nachstehende Email ist im Büro der Bürgerbeauftragten eingegangen. Mit freund…
Von
Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte für die Landespolizei
Betreff
AW: Anliegerkosten [#282963]
Datum
3. Juli 2023 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Colonius, Ihre nachstehende Email ist im Büro der Bürgerbeauftragten eingegangen. Mit freundlichen Grüßen