Anliegernutzungsrecht

Guten Tag,
unser Dorf hat eine ausgewiesene Strassentrassenbreite von über 10m.Die Strasse ist aber nur ca 5m
breit, daraus ergibt sich ein Streifen an beiden Seiten von ca 2,50m.Nun bürgert es sich ein,
daß jeder Anlieger meint, er könne mit dem Streifen machen was er will.Ist das legal ?Wie ist die Rechtslage?
Über eine Antwort würde ich mich freuen und bedanke mich schon im Voraus.Mit frdl. Gruß

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. März 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anliegernutzungsrecht [#63211]
Datum
30. März 2019 16:48
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, unser Dorf hat eine ausgewiesene Strassentrassenbreite von über 10m.Die Strasse ist aber nur ca 5m breit, daraus ergibt sich ein Streifen an beiden Seiten von ca 2,50m.Nun bürgert es sich ein, daß jeder Anlieger meint, er könne mit dem Streifen machen was er will.Ist das legal ?Wie ist die Rechtslage? Über eine Antwort würde ich mich freuen und bedanke mich schon im Voraus.Mit frdl. Gruß
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Straßenbau NRW
Guten Tag, für eine Weiterleitung an die zuständige Stelle innerhalb von Straßen.NRW ist eine Ortsangabe erforde…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Anliegernutzungsrecht [#63211]
Datum
1. April 2019 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, für eine Weiterleitung an die zuständige Stelle innerhalb von Straßen.NRW ist eine Ortsangabe erforderlich. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen