Anliegernutzungsrecht
Anfrage an:
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Guten Tag,
unser Dorf hat eine ausgewiesene Strassentrassenbreite von über 10m.Die Strasse ist aber nur ca 5m
breit, daraus ergibt sich ein Streifen an beiden Seiten von ca 2,50m.Nun bürgert es sich ein,
daß jeder Anlieger meint, er könne mit dem Streifen machen was er will.Ist das legal ?Wie ist die Rechtslage?
Über eine Antwort würde ich mich freuen und bedanke mich schon im Voraus.Mit frdl. Gruß
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum30. März 2019
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3. Mai 2019
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