Anmeldung an weiterführenden Schulen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bezugnehmend auf Ihre Pressemitteilungen vom 15.06.2023, vom 04.03.2022 und vom 10.03.2021 zu den Anmeldungen an weiterführenden Schulen bitte ich um eine Übersicht zur Zahl der Anmeldungen sowie zur Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze pro Schule in den Gymnasien sowie ISS bzw. Gemeinschaftsschulen in den Bezirken Friedrichhain-Kreuzberg, Mitte und Pankow für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/24 (beispielhaft siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/anmeldungen-an-weiterfuehrende-schulen/827258/anhang/anfrage-anmeldungen7-jg-23-24_konvertiert.pdf ).

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. November 2023
  • Frist
    30. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Günter Bartsch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bezugnehmend auf Ihre Pressemitteilungen v…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
Anmeldung an weiterführenden Schulen [#293771]
Datum
28. November 2023 21:37
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bezugnehmend auf Ihre Pressemitteilungen vom 15.06.2023, vom 04.03.2022 und vom 10.03.2021 zu den Anmeldungen an weiterführenden Schulen bitte ich um eine Übersicht zur Zahl der Anmeldungen sowie zur Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze pro Schule in den Gymnasien sowie ISS bzw. Gemeinschaftsschulen in den Bezirken Friedrichhain-Kreuzberg, Mitte und Pankow für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/24 (beispielhaft siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/anmeldungen-an-weiterfuehrende-schulen/827258/anhang/anfrage-anmeldungen7-jg-23-24_konvertiert.pdf ). Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Günter Bartsch Anfragenr: 293771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293771/ Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Bartsch, Ihre Anfrage wurde mir zur weiteren Bearbeitung übersandt. Ich bestätige den Einga…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Anmeldung an weiterführenden Schulen [#293771]
Datum
29. November 2023 16:34
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
7,6 KB


Sehr geehrter Herr Bartsch, Ihre Anfrage wurde mir zur weiteren Bearbeitung übersandt. Ich bestätige den Eingang. Ich werde Sie nach Prüfung über das Ergebnis und die voraussichtlichen Kosten gem. § 16 IFG Berlin informieren. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Antrag auf Akteneinsicht… SenBJF verweist auf Bezirke, die dafür zuständig seien
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht…
Datum
6. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
SenBJF verweist auf Bezirke, die dafür zuständig seien
Günter Bartsch
Guten Tag << Anrede >> danke für ihre Nachricht vom 29.11.2023. Kann ich, da inzwischen zwei Wochen v…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Anmeldung an weiterführenden Schulen [#293771]
Datum
14. Dezember 2023 11:32
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> danke für ihre Nachricht vom 29.11.2023. Kann ich, da inzwischen zwei Wochen verstrichen sind und damit zumindest die in § 15 IFG Berlin genannte Bescheidungsfrist überschritten wurde, mit einer Beantwortung meiner Fragen rechnen? Über eine baldige Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit Dank vorab und freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 293771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293771/ Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Bartsch, das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage wurde am 08.12.2023 versandt. Es sollte Ihnen h…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Anmeldung an weiterführenden Schulen [#293771]
Datum
14. Dezember 2023 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,6 KB


Sehr geehrter Herr Bartsch, das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage wurde am 08.12.2023 versandt. Es sollte Ihnen heute bzw. im Laufe der Woche zugehen. Mit freundlichen Grüßen