Anmeldungen an weiterführenden Schulen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
bezugnehmend auf die Pressemitteilungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 15.06.2023, vom 04.03.2022 und vom 10.03.2021 zu den Anmeldungen an weiterführenden Schulen bitte ich um eine Übersicht zur Zahl der Anmeldungen, zur Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze pro Schule sowie – soweit dem Bezirksamt vorliegend – zum jeweiligen Notendurchschnitt, ab dem über die Aufnahme im Losverfahren entschieden wurde. Meine Anfrage bezieht sich auf die Gymnasien und die ISS bzw. Gemeinschaftsschulen in Ihrem Bezirk für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/24 (beispielhaft siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/anmeldungen-an-weiterfuehrende-schulen/827258/anhang/anfrage-anmeldungen7-jg-23-24_konvertiert.pdf ).
Ich habe meine Anfrage zunächst an die Senatsverwaltung gerichtet, die mich an den Bezirk verwiesen hat. Die Senatsverwaltung begründete dies wie folgt:
„Gemäß § 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) obliegt es denn bezirklichen Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung, die Unterhaltung der Schulstandorte sowie die Einrichtung von Klassen und die Durchführung des Anmeldeverfahrens an den Weiterführenden Schulen des Landes Berlin. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) koordiniert und begleitet die überbezirklichen Gespräche im Rahmen der gesamtstädtischen Steuerung und stellt so sicher, dass allen Schülerinnen und Schülern ein Schulplatz angeboten werden kann. Ich bitte Sie daher Ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft an die zuständigen Bezirksämter von Berlin zu richten.“
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum15. Dezember 2023
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20. Januar 2024
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