Anmeldungen an weiterführenden Schulen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bezugnehmend auf die Pressemitteilungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 15.06.2023, vom 04.03.2022 und vom 10.03.2021 zu den Anmeldungen an weiterführenden Schulen bitte ich um eine Übersicht zur Zahl der Anmeldungen, zur Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze pro Schule sowie – soweit dem Bezirksamt vorliegend – zum jeweiligen Notendurchschnitt, ab dem über die Aufnahme im Losverfahren entschieden wurde. Meine Anfrage bezieht sich auf die Gymnasien und die ISS bzw. Gemeinschaftsschulen in Ihrem Bezirk für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/24 (beispielhaft siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/anmeldungen-an-weiterfuehrende-schulen/827258/anhang/anfrage-anmeldungen7-jg-23-24_konvertiert.pdf ).

Ich habe meine Anfrage zunächst an die Senatsverwaltung gerichtet, die mich an den Bezirk verwiesen hat. Die Senatsverwaltung begründete dies wie folgt:
„Gemäß § 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) obliegt es denn bezirklichen Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung, die Unterhaltung der Schulstandorte sowie die Einrichtung von Klassen und die Durchführung des Anmeldeverfahrens an den Weiterführenden Schulen des Landes Berlin. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) koordiniert und begleitet die überbezirklichen Gespräche im Rahmen der gesamtstädtischen Steuerung und stellt so sicher, dass allen Schülerinnen und Schülern ein Schulplatz angeboten werden kann. Ich bitte Sie daher Ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft an die zuständigen Bezirksämter von Berlin zu richten.“

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Dezember 2023
  • Frist
    20. Januar 2024
  • 2 Follower:innen
Günter Bartsch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bezugnehmend auf die Pressemitteilungen de…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
Anmeldungen an weiterführenden Schulen [#294990]
Datum
15. Dezember 2023 22:10
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bezugnehmend auf die Pressemitteilungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 15.06.2023, vom 04.03.2022 und vom 10.03.2021 zu den Anmeldungen an weiterführenden Schulen bitte ich um eine Übersicht zur Zahl der Anmeldungen, zur Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze pro Schule sowie – soweit dem Bezirksamt vorliegend – zum jeweiligen Notendurchschnitt, ab dem über die Aufnahme im Losverfahren entschieden wurde. Meine Anfrage bezieht sich auf die Gymnasien und die ISS bzw. Gemeinschaftsschulen in Ihrem Bezirk für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/24 (beispielhaft siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/anmeldungen-an-weiterfuehrende-schulen/827258/anhang/anfrage-anmeldungen7-jg-23-24_konvertiert.pdf ). Ich habe meine Anfrage zunächst an die Senatsverwaltung gerichtet, die mich an den Bezirk verwiesen hat. Die Senatsverwaltung begründete dies wie folgt: „Gemäß § 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) obliegt es denn bezirklichen Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung, die Unterhaltung der Schulstandorte sowie die Einrichtung von Klassen und die Durchführung des Anmeldeverfahrens an den Weiterführenden Schulen des Landes Berlin. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) koordiniert und begleitet die überbezirklichen Gespräche im Rahmen der gesamtstädtischen Steuerung und stellt so sicher, dass allen Schülerinnen und Schülern ein Schulplatz angeboten werden kann. Ich bitte Sie daher Ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft an die zuständigen Bezirksämter von Berlin zu richten.“ Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Günter Bartsch Anfragenr: 294990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294990/ Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>
Günter Bartsch
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anmeldungen an weiterführenden Schulen“ vom 15.12.2023 (#294990) w…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Anmeldungen an weiterführenden Schulen [#294990]
Datum
21. Januar 2024 15:29
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anmeldungen an weiterführenden Schulen“ vom 15.12.2023 (#294990) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Antworten auf ein gleichlautende Anfragen liegen u.a. aus Pankow, Lichtenberg und Steglitz-Zehlendorf vor, daher gehe ich davon aus, dass einer Beantwortung nichts im Wege steht. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch
Günter Bartsch
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anmeldungen an weiterführenden Schulen“ (Friedrichshain-Kreuzberg) [#294990]
Datum
28. Januar 2024 15:59
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/294990/ Gleichlautende Anfragen an andere Bezirke wurden innerhalb weniger Tage bzw. Wochen vollumfänglich beantwortet. Aus Friedrichshain-Kreuzberg kam hingegen keine Rückmeldung. Da die Information für mich und andere Familien in meinem Umfeld eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Schulanmeldung darstellt (20.–28.02.2024), wäre ich sehr dankbar, wenn Sie bei dieser Anfrage vermitteln könnten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anhänge: - 294990.pdf Anfragenr: 294990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294990/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. Februar 2024 12:45
Status
Warte auf Antwort

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Günter Bartsch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, da ich auf meine Anfrage an das Bezirksamt…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
Anmeldungen an weiterführenden Schulen (Friedrichshain-Kreuzberg) [#294990]
Datum
1. Februar 2024 15:16
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, da ich auf meine Anfrage an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ([geschwärzt]) keine Antwort erhalten habe, hatte ich mich zur Vermittlung an die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt. [geschwärzt] ([geschwärzt]) empfahl mir, meine Anfrage noch einmal direkt an die Adresse [geschwärzt] zu richten, was ich hiermit gern tue. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Anmeldungen an weiterführenden Schulen“ vom 15.12.2023 (#294990) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Antworten auf ein gleichlautende Anfragen liegen u.a. aus Pankow, Lichtenberg und Steglitz-Zehlendorf vor, daher gehe ich davon aus, dass einer Beantwortung nichts im Wege steht. Sollte Ihnen meine Anfrage nicht zugegangen sein, finden Sie diese hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/anmeldungen-an-weiterfuehrenden-schulen-2/ Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Informationen sind für mich und andere Familien in meinem Umfeld angesichts der enormen Übernachfrage eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei der Wahl der weiterführenden Schule (auch hinsichtlich Zweit- und Drittwunsch) und der Schul-Anmeldung ab 20. Februar. Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, vertreten durch [geschwärzt], erhält eine Kopie dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 294990 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Günter Bartsch
Guten Tag << Anrede >> Vielen Dank für Ihren Rat. Ich habe mich, wie von Ihnen vorgeschlagen, direkt …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Anmeldungen an weiterführenden Schulen (Friedrichshain-Kreuzberg) [#294990]
Datum
10. Februar 2024 17:10
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> Vielen Dank für Ihren Rat. Ich habe mich, wie von Ihnen vorgeschlagen, direkt an das Schulamt gewandt (Nachricht in cc versenden geht bei FragDenStaat leider nicht, aber Sie können den Verlauf ja dort einsehen). Leider habe ich keine Antwort erhalten, nicht mal eine Eingangsbestätigung. Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie die Behörde einmal „anstubsen“ könnten. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 294990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294990/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. März 2024 16:37
Status
Warte auf Antwort

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. März 2024 16:59
Status
Warte auf Antwort

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Günter Bartsch
Guten Tag << Anrede >> Auch hier herzlichen Dank für die Unterstützung. Ich möchte die Informationen …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: BlnBDI-225-3-13/2024 - Beschwerde gemäß Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Daten zu Anmeldungen an weiterführenden Schulen (Friedrichshain-Kreuzberg) [#294990]
Datum
7. März 2024 18:03
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> Auch hier herzlichen Dank für die Unterstützung. Ich möchte die Informationen gern ebenfalls weiterhin erhalten. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 294990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294990/
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Bartsch, anbei finden Sie eine Kopie des an Sie gegangen Briefes. Aus Gründen des Datenschutzes…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Anmeldungen an weiterführenden Schulen [#294990]
Datum
26. März 2024 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bartsch, anbei finden Sie eine Kopie des an Sie gegangen Briefes. Aus Gründen des Datenschutzes bitte ich die weitere Kommunikation postalisch zu tätigen. Mit freundlichen Grüßen
Günter Bartsch
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Rückmeldung zu meinem Antrag auf Aktenauskunft. Ich würde im Einkla…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Anmeldungen an weiterführenden Schulen [#294990]
Datum
29. März 2024 00:22
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
lichtenberg-notendurchschnitt.pdf
32,3 KB
pankow-notendurchschnitt.pdf
121,6 KB
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Rückmeldung zu meinem Antrag auf Aktenauskunft. Ich würde im Einklang mit § 13 (1) bzw. (3) des Berliner IFG gern bei der elektronischen Kommunikation bleiben, weil diese – für mich wie für die Verwaltung – zeitsparend und kostengünstig ist. Der Datenschutz ist gewahrt, da persönliche Angaben wie z.B. Namen und Telefonnummern auf fragdenstaat.de geschwärzt werden. Sehr überrascht bin ich von der veranschlagten Gebührenhöhe, weil ich davon ausgegangen war, dass in Friedrichshain-Kreuzberg wie in anderen Bezirken entsprechende Dokumente/Übersichten vorliegen – schon aus eigenem Interesse. Die Zahlen dürften z.B. auch der Senatsverwaltung zur Formulierung von Pressemitteilungen wie dieser – https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2022/pressemitteilung.1182873.php – übermittelt worden sein. Ich sende Ihnen anbei noch beispielhaft Antworten aus Lichtenberg und Pankow – es handelt sich hier um jeweils 1-2 Seiten bzw. Tabellen. Die Informationen aus Pankow hatte ich selbst beantragt – sie wurden mir kostenlos übermittelt. Könnten Sie bitte überprüfen, ob vergleichbare Dokumente/Übersichten über Anmeldungen und Förderprognosen/Notendurchschnitte dem Schulamt bereits vorliegen/kumuliert werden können und ob ggf. entsprechend geringere Gebühren anfallen? Eine elektronische Übermittlung entsprechender Dateien oder Scans würde mir völlig genügen, sodass auch die Erstellung von Abschriften/Kopien u.ä. entfallen kann. Ich fände es äußerst misslich, wenn nach der monatelangen Verzögerung bei der Beantwortung meiner Anfrage nun durch hohe Gebühren oder zeitfressende Kommunikationsmethoden der Eindruck entstehen würde, dass die Verwaltung eine Beantwortung des Auskunftsersuchens erschweren möchte. Ich gehe fest davon aus, dass das Schul- und Sportamt eine transparent arbeitende und im Geist der Digitalisierung tätige Behörde ist, die die Interessen und das Engagement mündiger Bürger*innen zu schätzen weiß. Auch unter diesem Gesichtspunkt wäre ich Ihnen dankbar für eine gewissenhafte Prüfung, ob entsprechende Daten/Übersichten bereits vorliegen und ohne großen Aufwand übermittelt werden können. Mit Dank vorab für eine Rückmeldung und freundlichen Grüßen, Günter Bartsch Anhänge: - pankow-notendurchschnitt.pdf - lichtenberg-notendurchschnitt.pdf Anfragenr: 294990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294990/
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Bartsch, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Vorgabe der Kommunikation in Papierform…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Anmeldungen an weiterführenden Schulen [#294990]
Datum
3. April 2024 15:59
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
pankow-notendurchschnitt.pdf
121,6 KB
Sehr geehrter Herr Bartsch, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Vorgabe der Kommunikation in Papierform kommt nicht von mir, sondern von meinem Datenschutzbeauftragten. Wie in meinem letzten Schreiben formuliert, sind Anträge nur zwischen dem Fachamt (Schul- und Sportamt) und der antragstellenden Person (Günter Bartsch) zu klären. Die Zwischenschaltung eines externen Portals (sprich eines Dritten wie fragdenstaat.de) verstößt gegen diese bilaterale Vorgehensweise. Ob Sie dann Daten auf dem Portal veröffentlichen, ist Ihnen überlassen. Dies ist so auch im Berliner IFG zu finden. Auch wenn Mailverkehr datenschutztechnisch kritisch ist (weil unverschlüsselt), würde ich vorschlagen über Ihre private Mailadresse zu kommunizieren, um die Kommunikation nicht zu langwierig zu machen. Können Sie mir bitte auf diese Mail dann einfach mit der anderen Mailadresse antworten? Nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin liegen leider die von Ihnen genannten Übersichten nicht vor, da die Losverfahren sehr komplex sind und die Ermittlung des Notendurchschnitts nicht das Hauptziel des Schul- und Sportamtes ist. Für die von Ihnen angesprochene Pressemitteilung der SenBJF ist der Notendurchschnitt auch irrelevant, da hierbei die Basis die reine Menge der Anmeldungen & Ablehnungen ist. Trotzdem hatte die Sachbearbeiterin sich die beiden Dokumente angeschaut und könnte eine ähnlich abgespeckte Tabelle wie bei Pankow kreieren, da würden dann auf der Grundlage des §16 Berliner IFG in Verbindung mit Kapitel I Tarifstelle 1004 Buchst. a) Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses nach § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) Gebühren in voraussichtlicher Höhe von 51,36 Euro entstehen. Ein entsprechender Gebührenbescheid, einschließlich der Berechnungsgrundlage, wird Ihnen nach erfolgter Aktenauskunft zugestellt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag auf Aktenauskunft aufrechterhalten. Bei der Aufrechterhaltung Ihres Antrags auf Aktenauskunft bitte ich Sie zur Wahrung des Datenschutzes die weitere Kommunikation über Ihre private Mailadresse zu erledigen. Ich versuche hier auch nur unter schwierigen Personalbedingungen und den rechtlichen Vorgaben diesen Antrag richtig zu bearbeiten. Leider ist die Arbeitsweise in den Bezirken so unterschiedlich, dass eine Vergleichbarkeit kaum möglich ist und ich bin an Vorgaben von internen Stellen gebunden. Mit freundlichen Grüßen

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Günter Bartsch
Guten Tag << Anrede >> ich wollte Sie nur kurz informieren, dass ich bei meinen Anfragen nun doch wei…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Anmeldungen an weiterführenden Schulen [#294990]
Datum
14. April 2024 16:47
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> ich wollte Sie nur kurz informieren, dass ich bei meinen Anfragen nun doch weiter gekommen bin. Noch einmal danke für Ihre Unterstützung! Etwas gewundert hatte ich mich, dass der Friedrichshain-Kreuzberger Datenschutzbeauftragte ein Problem mit elektronischer Übermittlung hat. Nachdem ich beim Schulamt etwas nachgebohrt habe, läuft die Kommunikation nun wenigstens per E-Mail – allerdings nicht mehr über fragdenstaat.de, was aus meiner Sicht ziemlich umständlich ist (und mir erschließt sich der Unterschied auch nicht wirklich – bei E-Mails ist ja auch ein Provider im Spiel). Vielleicht gibt es ja so etwas wie eine Datenschutzbeauftragten-Runde, wo dies im Sinne der Bürger*innen thematisiert werden kann. Unten zur Info ein Ausschnitt aus der Mail des Bezirksamts. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Auszug aus der E-Mail des Schulamts: >> Die Vorgabe der Kommunikation in Papierform kommt nicht von mir, sondern von meinem Datenschutzbeauftragten. Wie in meinem letzten Schreiben formuliert, sind Anträge nur zwischen dem Fachamt (Schul- und Sportamt) und der antragstellenden Person (Günter Bartsch) zu klären. Die Zwischenschaltung eines externen Portals (sprich eines Dritten wie fragdenstaat.de) verstößt gegen diese bilaterale Vorgehensweise. Ob Sie dann Daten auf dem Portal veröffentlichen, ist Ihnen überlassen. Dies ist so auch im Berliner IFG zu finden. Auch wenn Mailverkehr datenschutztechnisch kritisch ist (weil unverschlüsselt), würde ich vorschlagen über Ihre private Mailadresse zu kommunizieren, um die Kommunikation nicht zu langwierig zu machen. Anfragenr: 294990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294990/