Anmeldungen an weiterführenden Schulen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bezugnehmend auf die Pressemitteilungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 15.06.2023, vom 04.03.2022 und vom 10.03.2021 zu den Anmeldungen an weiterführenden Schulen bitte ich um eine Übersicht zur Zahl der Anmeldungen, zur Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze pro Schule sowie – soweit dem Bezirksamt vorliegend – zum jeweiligen Notendurchschnitt, ab dem über die Aufnahme im Losverfahren entschieden wurde. Meine Anfrage bezieht sich auf die Gymnasien und die ISS bzw. Gemeinschaftsschulen in Ihrem Bezirk für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/24 (beispielhaft siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/anmeldungen-an-weiterfuehrende-schulen/827258/anhang/anfrage-anmeldungen7-jg-23-24_konvertiert.pdf ).

Ich habe meine Anfrage zunächst an die Senatsverwaltung gerichtet, die mich an den Bezirk verwiesen hat. Die Senatsverwaltung begründete dies wie folgt:
„Gemäß § 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) obliegt es denn bezirklichen Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung, die Unterhaltung der Schulstandorte sowie die Einrichtung von Klassen und die Durchführung des Anmeldeverfahrens an den Weiterführenden Schulen des Landes Berlin. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) koordiniert und begleitet die überbezirklichen Gespräche im Rahmen der gesamtstädtischen Steuerung und stellt so sicher, dass allen Schülerinnen und Schülern ein Schulplatz angeboten werden kann. Ich bitte Sie daher Ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft an die zuständigen Bezirksämter von Berlin zu richten.“

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Dezember 2023
  • Frist
    20. Januar 2024
  • 2 Follower:innen
Günter Bartsch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bezugnehmend auf die Pressemitteilungen de…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
Anmeldungen an weiterführenden Schulen [#294988]
Datum
15. Dezember 2023 22:06
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bezugnehmend auf die Pressemitteilungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 15.06.2023, vom 04.03.2022 und vom 10.03.2021 zu den Anmeldungen an weiterführenden Schulen bitte ich um eine Übersicht zur Zahl der Anmeldungen, zur Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze pro Schule sowie – soweit dem Bezirksamt vorliegend – zum jeweiligen Notendurchschnitt, ab dem über die Aufnahme im Losverfahren entschieden wurde. Meine Anfrage bezieht sich auf die Gymnasien und die ISS bzw. Gemeinschaftsschulen in Ihrem Bezirk für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/24 (beispielhaft siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/anmeldungen-an-weiterfuehrende-schulen/827258/anhang/anfrage-anmeldungen7-jg-23-24_konvertiert.pdf ). Ich habe meine Anfrage zunächst an die Senatsverwaltung gerichtet, die mich an den Bezirk verwiesen hat. Die Senatsverwaltung begründete dies wie folgt: „Gemäß § 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) obliegt es denn bezirklichen Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung, die Unterhaltung der Schulstandorte sowie die Einrichtung von Klassen und die Durchführung des Anmeldeverfahrens an den Weiterführenden Schulen des Landes Berlin. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) koordiniert und begleitet die überbezirklichen Gespräche im Rahmen der gesamtstädtischen Steuerung und stellt so sicher, dass allen Schülerinnen und Schülern ein Schulplatz angeboten werden kann. Ich bitte Sie daher Ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft an die zuständigen Bezirksämter von Berlin zu richten.“ Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Günter Bartsch Anfragenr: 294988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294988/ Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>
Günter Bartsch
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anmeldungen an weiterführenden Schulen“ vom 15.12.2023 (#294988) w…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Anmeldungen an weiterführenden Schulen [#294988]
Datum
21. Januar 2024 15:30
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anmeldungen an weiterführenden Schulen“ vom 15.12.2023 (#294988) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Antworten auf ein gleichlautende Anfragen liegen u.a. aus Pankow, Lichtenberg und Steglitz-Zehlendorf vor, daher gehe ich davon aus, dass einer Beantwortung nichts im Wege steht. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch
Günter Bartsch
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anmeldungen an weiterführenden Schulen“ (Mitte) [#294988]
Datum
28. Januar 2024 15:59
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/294988/ Gleichlautende Anfragen an andere Bezirke wurden innerhalb weniger Tage bzw. Wochen vollumfänglich beantwortet. Aus Friedrichshain-Kreuzberg kam hingegen keine Rückmeldung. Da die Information für mich und andere Familien in meinem Umfeld eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Schulanmeldung darstellt (20.–28.02.2024), wäre ich sehr dankbar, wenn Sie bei dieser Anfrage vermitteln könnten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anhänge: - 294988.pdf Anfragenr: 294988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294988/
Günter Bartsch
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anmeldungen an weiterführenden Schulen“ (Mitte) [Korrektur: diesmal steht auch im Text "Mitte"] [#294988]
Datum
28. Januar 2024 16:04
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/294988/ Gleichlautende Anfragen an andere Bezirke wurden innerhalb weniger Tage bzw. Wochen vollumfänglich beantwortet. Aus Mitte kam hingegen keine Rückmeldung. Da die Information für mich und andere Familien in meinem Umfeld eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Schulanmeldung darstellt (20.–28.02.2024), wäre ich sehr dankbar, wenn Sie bei dieser Anfrage vermitteln könnten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anhänge: - 294988.pdf Anfragenr: 294988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294988/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Bartsch, Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier nun zum Geschäftszeichen 225-3-14/2024 …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 28. Januar 2024 betr. „Anmeldungen an weiterführenden Schulen“ (Mitte)
Datum
1. Februar 2024 12:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bartsch, Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier nun zum Geschäftszeichen 225-3-14/2024 veraktet. Sie haben Ihre Anfrage am 15. Dezember 2023 an das zentrale Postfach im Bezirksamt Mitte geschickt. Leider kann ich Ihnen in der Kürze der bis zur Anmeldung verbliebenen Zeit nur empfehlen, dass Sie die Anfrage nun direkt an das bezirkliche Schulamt schicken, und zwar unter derselben Vorgangsnummer #294988. Die im Internet abrufbare E-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>> Gerne können Sie mich hierbei in cc setzen. Mit freundlichen Grüßen
Günter Bartsch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, da ich auf meine Anfrage an das Bezirksamt…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
Anmeldungen an weiterführenden Schulen (Mitte) [#294988]
Datum
1. Februar 2024 15:20
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, da ich auf meine Anfrage an das Bezirksamt Mitte ([geschwärzt]) keine Antwort erhalten habe, hatte ich mich zur Vermittlung an die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt. [geschwärzt] ([geschwärzt]) empfahl mir, meine Anfrage noch einmal direkt an die Adresse [geschwärzt] zu richten, was ich hiermit gern tue. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Anmeldungen an weiterführenden Schulen“ vom 15.12.2023 (#294988) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Antworten auf gleichlautende Anfragen liegen u.a. aus Pankow, Lichtenberg und Steglitz-Zehlendorf vor, daher gehe ich davon aus, dass einer Beantwortung nichts im Wege steht. Sollte Ihnen meine Anfrage nicht zugegangen sein, finden Sie diese hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/anmeldungen-an-weiterfuehrenden-schulen/ Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Informationen sind für mich und andere Familien in meinem Umfeld angesichts der enormen Übernachfrage eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei der Wahl der weiterführenden Schule (auch hinsichtlich Zweit- und Drittwunsch) und der Schul-Anmeldung ab 20. Februar. Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, vertreten durch Frau [geschwärzt], erhält eine Kopie dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 294988 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Günter Bartsch
Guten Tag << Anrede >> Vielen Dank für Ihren Rat. Ich habe mich, wie von Ihnen vorgeschlagen, direkt …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Anmeldungen an weiterführenden Schulen (Mitte) [#294988]
Datum
10. Februar 2024 17:13
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> Vielen Dank für Ihren Rat. Ich habe mich, wie von Ihnen vorgeschlagen, direkt an das Schulamt gewandt (Nachricht in cc versenden geht bei FragDenStaat leider nicht, aber Sie können den Verlauf ja dort einsehen). Leider habe ich keine Antwort erhalten, nicht mal eine Eingangsbestätigung. Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie die Behörde einmal „anstubsen“ könnten. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 294988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294988/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. März 2024 16:52
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Günter Bartsch
Guten Tag << Anrede >> Danke für Ihre Rückmeldung und die Unterstützung. Ich möchte die Informationen…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: BlnBDI-225-3-14/2024 - Beschwerde gemäß Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Daten zu Anmeldungen an weiterführenden Schulen (Mitte) [#294988]
Datum
7. März 2024 18:01
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> Danke für Ihre Rückmeldung und die Unterstützung. Ich möchte die Informationen gern weiterhin erhalten. Es ging mir nicht nur um meine eigene Betroffenheit (die im Übrigen durch ein jüngeres Kind auch weiterhin gegeben ist). Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 294988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294988/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. März 2024 15:02
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.