Anmietung des ehemaligen Hotels Adler in Sipplingen

Der Südkurier berichtete am 28.07.23 über den Sachverhalt, dass der Bodenseekreis zwischen den Jahren 2016 und 2021 für über 800000€ das leerstehende Hotel Adler in Sipplingen gemietet und nicht genutzt hat. (Siehe: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/gescheitertes-fluechtlingsheim-bodenseekreis-gibt-800000-euro-fuer-nichts-aus-ex-landrat-blockiert-anfragen;art417930,11657614 ) Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Warum hat das Landratsamt den Sachverhalt nicht transparenter aufgearbeitet und versucht die gezahlte Summe von über 800000€ geheim zu halten?
2. Zu welchen Zeitpunkten wurde der Kreistag und dessen Ausschüsse über die Anmietung des Hotels informiert, welche Unterlagen wurden den Kreisrät:innen bereitgestellt?
3. Welche Ambitionen gab es seitens des Landratsamtes, eine andere Nutzung des Hotels zu ermöglichen? Wurden dazu Gespräche mit der Gemeinde Sipplingen geführt?
4. Warum ist der Mietvertrag vor Abschluss der denkmal- und baurechtlichen Prüfung unterzeichnet worden?
Insbesondere zu den Punkten 2. und 3. bitte ich Sie mir alle verfügbaren Dokumente zukommen zu lassen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
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Tiark Tiwary
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Südkurier berichtete am 28.07.…
An Landratsamt Bodenseekreis Details
Von
Tiark Tiwary
Betreff
Anmietung des ehemaligen Hotels Adler in Sipplingen [#285777]
Datum
9. August 2023 08:15
An
Landratsamt Bodenseekreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Südkurier berichtete am 28.07.23 über den Sachverhalt, dass der Bodenseekreis zwischen den Jahren 2016 und 2021 für über 800000€ das leerstehende Hotel Adler in Sipplingen gemietet und nicht genutzt hat. (Siehe: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/gescheitertes-fluechtlingsheim-bodenseekreis-gibt-800000-euro-fuer-nichts-aus-ex-landrat-blockiert-anfragen;art417930,11657614 ) Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Warum hat das Landratsamt den Sachverhalt nicht transparenter aufgearbeitet und versucht die gezahlte Summe von über 800000€ geheim zu halten? 2. Zu welchen Zeitpunkten wurde der Kreistag und dessen Ausschüsse über die Anmietung des Hotels informiert, welche Unterlagen wurden den Kreisrät:innen bereitgestellt? 3. Welche Ambitionen gab es seitens des Landratsamtes, eine andere Nutzung des Hotels zu ermöglichen? Wurden dazu Gespräche mit der Gemeinde Sipplingen geführt? 4. Warum ist der Mietvertrag vor Abschluss der denkmal- und baurechtlichen Prüfung unterzeichnet worden? Insbesondere zu den Punkten 2. und 3. bitte ich Sie mir alle verfügbaren Dokumente zukommen zu lassen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tiark Tiwary Anfragenr: 285777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285777/ Postanschrift Tiark Tiwary << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tiark Tiwary
Landratsamt Bodenseekreis
Guten Tag Herr Tiwary, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine Antwort p…
Von
Landratsamt Bodenseekreis
Betreff
AW: [EXT] Anmietung des ehemaligen Hotels Adler in Sipplingen [#285777]
Datum
15. August 2023 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,3 KB


Guten Tag Herr Tiwary, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine Antwort per Mail. Viele Grüße
Landratsamt Bodenseekreis
Guten Tag Herr Tiwary, danke für Ihre Anfrage, die uns die Möglichkeit gibt, den Sachverhalt korrekt darzustelle…
Von
Landratsamt Bodenseekreis
Betreff
AW: [EXT] Anmietung des ehemaligen Hotels Adler in Sipplingen [#285777]
Datum
22. August 2023 15:57
Status
smime.p7s
5,3 KB


Guten Tag Herr Tiwary, danke für Ihre Anfrage, die uns die Möglichkeit gibt, den Sachverhalt korrekt darzustellen: 1. Warum hat das Landratsamt den Sachverhalt nicht transparenter aufgearbeitet und versucht die gezahlte Summe von über 800000€ geheim zu halten? Es ist nicht zutreffend, dass das Landratsamt die Kosten im Zusammenhang mit der Anmietung und geplanten Ertüchtigung zur Gemeinschaftsunterkunft per se geheim gehalten hätte. Nicht benannt wurde der mit dem Vermieter vereinbarte Mietzins. Es galt, die Interessen des Vertragspartners sowie die Verhandlungsposition der Kreisverwaltung gegenüber weiteren möglichen Vermietern zu schützen. Hierzu gab es unterschiedliche Rechtsauffassung, die der Südkurier gerichtlich klären ließ. Ab Klagebeginn war das Landratsamt sogar gehalten, keine Daten zu veröffentlichen, da es sich nun um ein laufendes juristisches Verfahren handelte. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in seiner Urteilsbegründung bestätigt, dass es keine pauschale Auskunftspflicht über solche privatrechtlichen Vertragsdetails gibt. Nun, nachdem das Projekt abgeschlossen ist, bestehe eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse in diesem Einzelfall. Dem ist der Landkreis vollumfänglich nachgekommen, nachdem das Urteil rechtskräftig war. Über die Höhe der veranschlagten Sanierungskosten sowie alle anderen Umstände und Kosten der geplanten Gemeinschaftsunterkunft hat das Landratsamt seit Projektbeginn mit dem jeweils bekannten Stand der Presse gegenüber Auskunft gegeben. 2. Zu welchen Zeitpunkten wurde der Kreistag und dessen Ausschüsse über die Anmietung des Hotels informiert, welche Unterlagen wurden den Kreisrät:innen bereitgestellt? Der Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Kultur wurde am 11.2.2016 über die Anmietung und am 7.7.2021 über die Auflösung des Mietvertrages informiert. Beide Sitzungen waren nichtöffentlich, weil die Belange Dritter berührt waren. In den Sitzungsunterlagen wurde der jährliche Mietzins bzw. die vereinbarte Abstandszahlung benannt. 3. Welche Ambitionen gab es seitens des Landratsamtes, eine andere Nutzung des Hotels zu ermöglichen? Wurden dazu Gespräche mit der Gemeinde Sipplingen geführt? Die Anmietung erfolgte durch das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde im Auftrag und Abstimmung mit dem Land, das letztlich auch Kostenträger der vorläufigen Unterbringung ist. Als die Baugenehmigung Mitte 2016 vorlag, war der Geflüchteten-Zustrom durch die internationale Politik überraschend nahezu gestoppt worden. Die Zuweisungen Geflüchteter an den Landkreis ging ebenfalls schlagartig stark zurück. Sie Mitte 2017 hat das Land die Kreise aufgefordert, Unterbringungskapazitäten wieder abzubauen. Aus diesem Grund wurde die Sanierung und Ertüchtigung des Objekts zunächst zurückgestellt, sodass die eingeplanten Investitionskosten nicht angefallen sind. Außerdem hat die Kreisverwaltung seit Anfang 2018 mit dem Vermieter über die Beendigung des Mietvertrages verhandelt. Auch mit der Gemeindeverwaltung wurden Gespräche über eine Nutzungsübernahme geführt, was für diese jedoch nicht in Betracht kam. 4. Warum ist der Mietvertrag vor Abschluss der denkmal- und baurechtlichen Prüfung unterzeichnet worden? Die in Teilen der Presse verbreitete Information, das Landratsamt hätte das Objekt unbesehen angemietet, ist nicht korrekt. Selbstverständlich wurde das Objekt vorher geprüft. Bevor der Mietvertrag Ende November 2015 unterzeichnet wurde, hat die Kreisverwaltung den ehemaligen Gasthof in mehreren Terminen im Oktober und Anfang November 2015 durch Baufachleute besichtigt und die Bausubstanz bewertet. Es wurde auch ein Brandschutzgutachten erstellt. Dem Landkreis war in den Vertragsverhandlungen also bekannt, in welchem Zustand sich das Gebäude befand. Es war klar, dass zur Ertüchtigung Investitionen von mehreren Hunderttausend Euro anstehen. Das wurde auch bei der Bestimmung des monatlichen Mietpreises berücksichtigt. Eine Ausstiegsklausel war für den Fall vereinbart, dass eine Nutzungsgenehmigung versagt würde, aus welchen Gründen auch immer. Dieser Fall ist aber nicht eingetreten, die Baugenehmigung wurde Mitte 2016 durch die Baurechtsbehörde der Stadt Überlingen erteilt. Einer allgemeinen Ausstiegsklausel hat der Vermieter nicht zugestimmt. Hätte der Kreis auf einem einseitigen Rücktrittsrecht bestanden, wäre der Vertrag nicht zustande gekommen und die Kreisverwaltung hätte auf die Möglichkeit verzichtet, rund 40 dringend benötigte Plätze für Asylsuchende einzurichten. Die Jahre 2014 und 2015 waren für den Bodenseekreis geprägt von einer stetig wachsenden Anzahl an vom Land zugewiesenen Asylbewerbern, in der Spitze bis zu 400 Personen pro Monat. Anfang 2016 hatte der Bodenseekreis 27 Gemeinschaftsunterkünfte in Betrieb, daneben waren 17 Unterkünfte in der Fertigstellung zur Übergabe. Weiterhin wurden sieben Notunterkünfte (mehrere in Sporthallen) betrieben und elf Wohnungen angemietet. In dieser Krisensituation – ganz ähnlich wie aktuell – musste eine Entscheidung getroffen werden. Die Kreisverwaltung war dringend darauf angewiesen, Plätze in regulären Gemeinschaftsunterkünften zu schaffen, um weitere Notunterkünfte in Turnhallen zu vermeiden bzw. die bestehenden bald wieder auflösen zu können. Für eine kurze Bestätigung des Erhalts dieser Mail bin ich Ihnen dankbar. Viele Grüße

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Tiark Tiwary
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Tiark Tiwary Anfragenr: 285777 Antwort an:…
An Landratsamt Bodenseekreis Details
Von
Tiark Tiwary
Betreff
AW: [EXT] Anmietung des ehemaligen Hotels Adler in Sipplingen [#285777]
Datum
6. September 2023 12:46
An
Landratsamt Bodenseekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Tiark Tiwary Anfragenr: 285777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285777/