Anmietung von Büroflächen

Guten Tag,

ab April 2022 vermieten wir in Stuttgart West am Feuersee ca. 1600 m2 Bürofläche auf 4 Stockwerken.

Über eine kurze Info würde ich mich freuen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Februar 2021
  • Frist
    19. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, ab April 2022 …
An Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anmietung von Büroflächen [#212959]
Datum
17. Februar 2021 12:38
An
Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ab April 2022 vermieten wir in Stuttgart West am Feuersee ca. 1600 m2 Bürofläche auf 4 Stockwerken. Über eine kurze Info würde ich mich freuen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212959/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Stuttgart
Sehr Antragsteller/in in Ihrer Mail vom 17. Februar 2021 weisen Sie die Bundesbank darauf hin, dass Sie " a…
Von
Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Stuttgart
Betreff
Anmietung von Büroflächen [#212959]
Datum
3. März 2021 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
ecblank.gif
45 Bytes


Sehr Antragsteller/in in Ihrer Mail vom 17. Februar 2021 weisen Sie die Bundesbank darauf hin, dass Sie " ab April 2022 ... in Stuttgart West am Feuersee ca. 1.600 m² Bürofläche auf 4 Stockwerken" vermieten. Wir möchten Sie darüber informieren,dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen ist, Ihre Vermietungsabsicht in unserer geschäftspolitischen Planung zu berücksichtigen. Wir wünschen Ihnen bei der Vermarktung viel Erfolg. Abschließend möchten wir betonen, dass wir Ihre uns mitgeteilte Vermietungsabsicht nicht als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ansehen, da Sie keinen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß §7 Abs. 1 S. 1 i.V.m §1 Abs. 1 S. 1 IFG gestellt haben. Ihre Anfrage lässt keinen Bezug zu einer bei uns vorhandenen amtlichen Aufzeichnung erkennen. Vielmehr unterbreiten Sie uns das Angebot einer Geschäftsanbahnung. Mit freundlichen Grüßen