Anna-Lena Baerbock Stylistin

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Aus welchen Mitteln werden die 7.500,00€/mtl für die persönliche Stylistin von Frau Baerbock genommen. Wenn es von ihrem Gehalt sein sollte frage ich mich wie Sie denn essen, trinken und wohnen kann. Falls das nicht zutreffen sollte und die Stylistin nicht von ihrem persönlichen Gehalt bezahlt wird, würde mich interessieren ob evtl. Steuergelder dafür genutzt werden?

Quelle: Twitterpost von Boris Reitschuster vom 24.12.2022 um 02:34 Uhr

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 15 Follower:innen
Linus Bode
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus welchen Mitteln werden die 7.500,…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Linus Bode
Betreff
Anna-Lena Baerbock Stylistin [#266280]
Datum
25. Dezember 2022 09:20
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus welchen Mitteln werden die 7.500,00€/mtl für die persönliche Stylistin von Frau Baerbock genommen. Wenn es von ihrem Gehalt sein sollte frage ich mich wie Sie denn essen, trinken und wohnen kann. Falls das nicht zutreffen sollte und die Stylistin nicht von ihrem persönlichen Gehalt bezahlt wird, würde mich interessieren ob evtl. Steuergelder dafür genutzt werden? Quelle: Twitterpost von Boris Reitschuster vom 24.12.2022 um 02:34 Uhr
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Linus Bode Anfragenr: 266280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266280/ Postanschrift Linus Bode << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Linus Bode

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Auswärtiges Amt
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice Ticketnummer 0f1c117b-2b58-4c28-af44-381389c65ad8   Sehr geehrter Herr B…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
RE: Anna-Lena Baerbock Stylistin[0f1c117b-2b58-4c28-af44-381389c65ad8]
Datum
2. Februar 2023 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice Ticketnummer 0f1c117b-2b58-4c28-af44-381389c65ad8   Sehr geehrter Herr Bode, Vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 25.12.2022. Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihrer Zuschrift um eine Bürgeranfrage handelt, nicht um eine IFG-Anfrage. Diese richten sich nach dem zugrundeliegenden Gesetz regelmäßig auf bereits existierende Dokumente etc. Wir beantworten Ihre Anfrage daher ohne förmlichen Bescheid. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihnen – anders als u.U. bei IFG-Anfragen – für die Beantwortung keine Kosten entstehen. Außenministerin Baerbock wird – wie das auch bei anderen Spitzenrepräsentantinnen und -repräsentanten Deutschlands bereits seit langem üblich und bekannt ist – zu Bild- und Fernsehterminen von einer Maskenbildnerin begleitet. Dies umfasst auch die Bild- und Fernsehtermine auf zahlreichen Auslandsreisen der Außenministerin. Die Maskenbildnerin  kümmert sich bei konkreten öffentlichkeitswirksamen Terminen um Make-up und Haarstyling der Ministerin und trägt damit zu einem gelungenen Auftritt der Außenministerin als Repräsentantin Deutschlands bei. Das Haarstyling umfasst ausdrücklich keine bleibende und in ihrem privaten Interesse erfolgende Dienstleistung wie zB das Färben oder Schneiden der Haare, d.h. klassische Friseurleistungen. Die monatliche Pauschale erhält die Maskenbildnerin für ihre Dienstleistung als freie Mitarbeiterin vom Auswärtigen Amt auf entsprechender vertraglicher Grundlage, die auch der sehr zeitaufwändigen Reisetätigkeit und den zahlreichen Terminen an Wochenenden und zu besonderen Tageszeiten Rechnung trägt. Weitere Mitglieder der Hausleitung oder Hausangehörige nehmen diese Dienstleistung nicht in Anspruch. Zu einkommenssteuerrechtlichen Fragen kann das Auswärtige Amt keine Antwort erteilen, da der Inhalt der Einkommenssteuererklärung von Außenministerin Baerbock in ihrer privaten Verantwortlichkeit liegt. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen