Annahme der Wahl des Bürgermeisters Hannes Loth

Anfrage an: Stadt Raguhn-Jeßnitz

1. Benachrichtigung des Gewählten durch den Wahlleiter
2. Erklärung des Gewählten über die Annahme der Wahl

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • Kosten dieser Information:
    1000,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Benachrichtigung d…
An Stadt Raguhn-Jeßnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Annahme der Wahl des Bürgermeisters Hannes Loth [#284660]
Datum
25. Juli 2023 17:31
An
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Benachrichtigung des Gewählten durch den Wahlleiter 2. Erklärung des Gewählten über die Annahme der Wahl
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284660/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.07.2023 zu Wahlunterlagen
Von
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.07.2023 zu Wahlunterlagen
Datum
27. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Re: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.07.2023 zu Wahlunterlagen [#284660] Sehr geehrte Damen und Herren, a…
An Stadt Raguhn-Jeßnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.07.2023 zu Wahlunterlagen [#284660]
Datum
29. Juli 2023 19:46
An
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-07-29.pdf
56,5 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, an meinem Antrag bitte senden Sie mir folgendes zu: 1. Benachrichtigung des Gewählten durch den Wahlleiter 2. Erklärung des Gewählten über die Annahme der Wahl Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! halte ich fest. Soweit sie dazu ausführen, dass die Antragstellung nur auf dem Postwege zulässig sei, findet dies keine Entsprechung in den von Ihnen genannten gesetzlichen Vorschriften. Soweit sie weiterhin ausführen, dass eine handschriftliche Unterschrift erforderlich sei, so findet dies gleichfalls keinen Niederschlag in den genannten gesetzlichen Bestimmungen. Ungeachtet dessen liegt Ihnen nunmehr ein Antrag mit Signatur nach Art. 25 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG vor, welcher damit den Formanforderungen einer angeordnete Schriftform entspricht, $ 1 VwVfG~LSA i.V.m. § 3a Abs. 2 VwVfG. Soweit Sie eine Begründung des Antrages verlangen, sei darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten mit Ausnahme von Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer unkenntlich gemacht werden können. Soweit Sie auf Kosten von \EUR{1.000} hinweisen sei angemerkt, dass vorliegend 2--3 Dokumente vom Auskunftsanspruch betroffen sind: die Verfügugng des Wahlleiters über die Benachrichtigung des Gewählten bzw. ggf. eine vorhandene Abschrift dieser Benachrichtigung und die Erklärung des Gewählten über die Annahme. Ich gehe daher von einer Kostenfreiheit nach § 10 Abs. 2a IZG LSA aus. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten kostenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Zur Vermeidung vom Missverständnissen weise ich erneut ausdrücklich auf den Antrag hin, den Informationszugang elektronisch über die Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> oder durch Upload auf den dafür verfügbaren Speicherplatz https://fragdenstaat.de/a/284660/ zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anlage - PDF-Dokument dieser Nachricht mit Signatur Anhänge: - 2023-07-29.pdf Anfragenr: 284660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284660/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Re: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.07.2023 zu Wahlunterlagen [#284660] Guten Tag, meine Informationsfre…
An Stadt Raguhn-Jeßnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.07.2023 zu Wahlunterlagen [#284660]
Datum
27. September 2023 17:30
An
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Annahme der Wahl des Bürgermeisters Hannes Loth“ vom 25.07.2023/29.07.2023 (#284660) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284660/
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Re: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.07.2023 zu Wahlunterlagen [#284660] Guten Tag, meine Informationsfre…
An Stadt Raguhn-Jeßnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.07.2023 zu Wahlunterlagen [#284660]
Datum
6. Oktober 2023 13:44
An
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Annahme der Wahl des Bürgermeisters Hannes Loth“ vom 25.07.2023/29.07.2023 (#284660) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.07.2023 zu Wahlunterlagen Gemeinde bzw. Bürgermeister ist keine informati…
Von
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.07.2023 zu Wahlunterlagen
Datum
6. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
887,2 KB
Gemeinde bzw. Bürgermeister ist keine informationspflichtige Stelle nach § 1 IZG LSA, weil er als Wahlleiter tätig wurde
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IZG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Annahme der Wahl des Bürgermeisters Hannes Loth“ [#284660]
Datum
9. Oktober 2023 18:25
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IZG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/284660/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Reduktion des Begriffs einer informationspflichtigen Stelle dem Zweck des IZG widerspricht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 284660.pdf - 2023-07-27_1-stadtraguhn-jessnitz.pdf - 2023-07-29_1-2023-07-29.pdf - 2023-10-06_2-2023-10-09.pdf Anfragenr: 284660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284660/
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Annahme der Wahl des Bürgermeisters Hannes Loth" bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz FragDenStaat: Anfrage-Nr. 284660
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Annahme der Wahl des Bürgermeisters Hannes Loth" bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz FragDenStaat: Anfrage-Nr. 284660
Datum
16. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
399,6 KB
<< Anfragesteller:in >>
Re: Antrag auf Informationszugang vom 25.07.2023 zu Wahlunterlagen [#284660] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen…
An Stadt Raguhn-Jeßnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Antrag auf Informationszugang vom 25.07.2023 zu Wahlunterlagen [#284660]
Datum
6. November 2023 19:35
An
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-11-06.pdf
42,5 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Ablehnungsbescheid vom 6. Oktober 2023 lege ich Widerspruch ein. Im Hinblick auf die laufende Vermittlung beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit beantrage ich, vorerst nicht über den Widerspruch zu entscheiden. Nach Abschluss der Prüfung durch den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit werde ich den Widerspruch ggf. weiter begründen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2023-11-06.pdf Anfragenr: 284660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284660/

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<< Anfragesteller:in >>
Ihre Nachricht vom: 16. Oktober 2023 Ihr Zeichen: 2.3 IF 142-3.366 Guten Tag, anliegend erhalten Sie zur Kenntni…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Annahme der Wahl des Bürgermeisters Hannes Loth" bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz FragDenStaat: Anfrage-Nr. 284660 [#284660]
Datum
6. November 2023 19:41
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-11-06.pdf
42,5 KB
Ihre Nachricht vom: 16. Oktober 2023 Ihr Zeichen: 2.3 IF 142-3.366 Guten Tag, anliegend erhalten Sie zur Kenntnis den mit gleicher Post an die Stadt Raguhn-Jeßnitz übersandten Widerspruch nebst qualifizierter elektronischer Signatur. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2023-11-06.pdf Anfragenr: 284660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284660/