Annalena Baerbock und das Weltwirtschaftsforum

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:
Ist Frau Außenministerin Baerbock weiterhin im Young-Global-Leaders-Programm des World Econimic Forums (WEF)?
Hat sie in Ihrer Zeit als Außenministerin an Veranstaltungen dieses Programms teilgenommen?
Falls ja, an welchen?
Vielen Dank

Ergebnis der Anfrage

Das Ministerium hat mir geschrieben, dass dies keine geeignete Frage für eine Aukunft nach dem Imformationsfreiheitsgesetz ist. Das stimmt wohl.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. April 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
Norbert Häring
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte beantworten Sie folgende Fragen…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
Norbert Häring
Betreff
Annalena Baerbock und das Weltwirtschaftsforum [#277656]
Datum
30. April 2023 11:00
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte beantworten Sie folgende Fragen: Ist Frau Außenministerin Baerbock weiterhin im Young-Global-Leaders-Programm des World Econimic Forums (WEF)? Hat sie in Ihrer Zeit als Außenministerin an Veranstaltungen dieses Programms teilgenommen? Falls ja, an welchen? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Norbert Häring Anfragenr: 277656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277656/ Postanschrift Norbert Häring << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Norbert Häring

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Häring, vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zu…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
AW: Annalena Baerbock und das Weltwirtschaftsforum [#277656]
Datum
16. Mai 2023 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Häring, vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie Schreiben, E-Mails u. ä.. Sie stellen jedoch konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an die zuständige Stelle, in diesem Fall vermutlich das Auswärtige Amt. Für Anfragen, die den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes unter <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen