Annerkennung der DSGVO der Prüfungsordnungen/ Prüfungsverfahrenordnungen annerkannten Hochschules Schleswigholsteins
Inwieweit die Prüfungsordnung/Prüfungsverfahrensordnung der jeweiligen Hochschulen von ihnen, insbesondere die unter Berücksichtigung Datenschutz-Grundverordnung überprüft würden sind. Wenn ja, wann würde diese jeweils überprüft und welche Anmerkungen gab es?
zu den folgenden Hochschulen:
• AKAD
• Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
• Europa-Universität Flensburg
• Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung
• Fachhochschule Kiel
• Fachhochschule Wedel
• Fachhochschule Westküste
• Hochschule Flensburg
• Musikhochschule Lübeck
• Muthesius Kunsthochschule
• Nordakademie
• oncampus Lübeck
• Technische Hochschule Lübeck
• Universität zu Lübeck
• Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH
Mehrere Prüfungsordnungen/ Prüfungsverfahrenordnungen (z.b. §15 Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel Vom 11. Oktober 2016 / §16 WAK (DHSH)) der oben aufgeführten Hochschulen wiedersprechenden § 88 Akteneinsicht durch Beteiligte Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz << Adresse entfernt >> LVwG << Adresse entfernt >>) sowie des Das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO.
Inwieweit würden die Hochschulen darauf hingewiesen ihre Prüfungsordnungen/ Prüfungsverfahrenordnungen abzuändern?
Wir bitten darüber hinaus um Stellungnahme der/s zuständigen Datenschutzbeauftragten
Anfrage erfolgreich
-
Datum7. Juni 2022
-
9. Juli 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
Liebe Grüße!