Annulierung der LH2069 am 9.2.2020

Nach Angaben der Lufthansa wurde der o.a. Flug nach Vorgaben der DFS annuliert. Ist diese Aussage zutreffend?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Angaben der Lu…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Annulierung der LH2069 am 9.2.2020 [#180234]
Datum
12. Februar 2020 16:28
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Angaben der Lufthansa wurde der o.a. Flug nach Vorgaben der DFS annuliert. Ist diese Aussage zutreffend?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180234 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Ihre Anfrage vom 12.2.2020 an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH; Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes …
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
AW: Annulierung der LH2069 am 9.2.2020 [#180234]
Datum
13. Februar 2020 14:25
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage vom 12.2.2020 an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH; Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage in o.g. Angelegenheit erhalten. Aufgrund der sehr stark angestiegenen Anzahl von Anfragen im Zusammenhang mit der Verspätung bestimmter Flüge zur Durchsetzung von Ansprüchen gemäß der sog. „Fluggastrechte-Verordnung“ EG (VO) 261/2004, sowie des daraus resultierenden erheblichen Verwaltungsaufwands, sieht sich die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) außer Stande, entsprechende Informationsersuchen weiterhin so wie bisher zu beantworten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Verbraucher ggf. die Möglichkeit besteht, Ansprüche gemäß der EG (VO) 261/2004 im Wege der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.“ geltend zu machen. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes (www.lba.de<http://www.lba.de>)e>). Sofern Sie dennoch eine Mitteilung der bei der DFS vorliegenden Informationen zu Flugverspätungen oder Annullierungen bestimmter Flüge wünschen, kann Ihnen im Einzelfall ein gesetzlicher Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zustehen. Sofern Sie diesen Weg des Informationszuganges in Anspruch nehmen möchten, benötigen wir einen formlosen Antrag auf Informationszugang nach IFG, die Mitteilung des Kostenschuldners, dessen Zusicherung der Kostenübernahme sowie dessen zustellfähigen Postanschrift für den Gebührenbescheid. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Auskunftserteilung - in Abhängigkeit von dem für die Bearbeitung angefallenen Verwaltungsaufwand - durch die DFS auf Grundlage des IFG in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Verwaltungsgebühren von bis zu 500,00 Euro sowie Auslagen festgesetzt werden können. Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, benötigen wir ferner mindestens die Flugnummer des betroffenen Fluges, Flugdatum, Flugstrecke und die planmäßige Startzeit. Die zusätzliche Übermittlung des Rufzeichens („Callsign“) sowie der planmäßigen Ankunftszeit verringert den anfallenden Verwaltungsaufwand in der Regel erheblich. Sofern wir nicht binnen zwei Wochen von Ihnen Nachricht mit den o.g. Angaben erhalten, betrachten wir Ihre Anfrage als erledigt. Mit freundlichen Grüßen