Anonyme Beantwortung

Einige Beschäftige von Einrichtungen der Stadt Köln antworten auf Anfragen bspw. via "Sags uns" vollkommen anonym beispielsweise in dem sie mit "Ihre Straßenverkehrsbehörde" unterschreiben.
Senden Sie mir bitte die entsprechende Dienstanweisung der Oberbürgermeisterin zu aus der hervorgeht warum die Beschäftigten dieses Vorgehen wählen.
Inwiefern passt dieses Vorgehen der Verwaltung zum Ziel einer Bürger*innen nahen Verwaltung, wenn sich die Beschäftigten der Stadt Köln nicht mit Namen vorstellen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. August 2023
  • Frist
    4. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anonyme Beantwortung [#287157]
Datum
28. August 2023 09:33
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einige Beschäftige von Einrichtungen der Stadt Köln antworten auf Anfragen bspw. via "Sags uns" vollkommen anonym beispielsweise in dem sie mit "Ihre Straßenverkehrsbehörde" unterschreiben. Senden Sie mir bitte die entsprechende Dienstanweisung der Oberbürgermeisterin zu aus der hervorgeht warum die Beschäftigten dieses Vorgehen wählen. Inwiefern passt dieses Vorgehen der Verwaltung zum Ziel einer Bürger*innen nahen Verwaltung, wenn sich die Beschäftigten der Stadt Köln nicht mit Namen vorstellen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287157/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anonyme Beantwortung“ vom 28.08.2023 (#287157) wurde von Ihnen nic…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anonyme Beantwortung [#287157]
Datum
13. Oktober 2023 06:53
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anonyme Beantwortung“ vom 28.08.2023 (#287157) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Guten Tag, << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich mich ausdrücklich für die verspätete Antwort en…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Anonyme Beantwortung [#287157]
Datum
25. Oktober 2023 11:24
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich mich ausdrücklich für die verspätete Antwort entschuldigen. Angefügt erhalten Sie die relevanten Regelungen für den Schriftverkehr, die die Rahmenbedingungen auch für die Beantwortung der Anfragen über Sags uns bilden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Wenn ich richtig lese, müssen die Beschäftigten also ihre Namen ange…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anonyme Beantwortung [#287157]
Datum
8. November 2023 06:46
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Wenn ich richtig lese, müssen die Beschäftigten also ihre Namen angeben wenn sie nach außen Mails schreiben. Warum antwortet die Straßenverkehrsbehörde dann lediglich mit " Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihre Straßenverkehrsbehörde" Verstößt diese gegen die Anweisungen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287157/
Kommunalverwaltung Köln
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. November 2023 06:46
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kommunalverwaltung Köln
Guten Tag, << Antragsteller:in >> nach Ziffer 6.2.9.2 "Autosignatur" zur Allgemeinen Dienst…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihre Rückfrage: Anonyme Beantwortung [#287157]
Datum
15. November 2023 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, << Antragsteller:in >> nach Ziffer 6.2.9.2 "Autosignatur" zur Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadt Köln ist es durchaus möglich, in begründeten Ausnahmefällen in der Signatur anstelle des Namens auch die Organisationseinheit zu nennen. Hierüber entscheiden die Dienststellen in eigener Zuständigkeit. Damit entspricht die genannten Signatur der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung. Mit freundlichen Grüßen