Anonyme Hinweise

Bis vor kurzem was es noch möglich anonyme Hinweise zu mögliche Steuervergehen zu geben. Mittlerweile kann die Steuerfahndung nur noch unter Angabe der Adresse kontaktiert werden.
Können Sie mir bitte den Hintergrund dieser Änderung mitteilen? Ist es geplant nochmal eine anonyme Hinweismöglichkeit analog des Portals in Baden-Württemberg zu schaffen?
Vielen Dank für die Rückmeldung schon mal vorab,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bi…
An Finanzamt Köln f. Steuerfahndung und Steuerstrafsachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anonyme Hinweise [#303646]
Datum
20. März 2024 13:27
An
Finanzamt Köln f. Steuerfahndung und Steuerstrafsachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bis vor kurzem was es noch möglich anonyme Hinweise zu mögliche Steuervergehen zu geben. Mittlerweile kann die Steuerfahndung nur noch unter Angabe der Adresse kontaktiert werden. Können Sie mir bitte den Hintergrund dieser Änderung mitteilen? Ist es geplant nochmal eine anonyme Hinweismöglichkeit analog des Portals in Baden-Württemberg zu schaffen? Vielen Dank für die Rückmeldung schon mal vorab,
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303646/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzamt Köln f. Steuerfahndung und Steuerstrafsachen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Finanzamt Köln f. Steuerfahndung und Steuerstrafsachen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. März 2024 07:51
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,1 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Finanzamt Köln f. Steuerfahndung und Steuerstrafsachen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die das Finanzamt für Steuerstrafsachen un…
Von
Finanzamt Köln f. Steuerfahndung und Steuerstrafsachen
Betreff
AW: Anonyme Hinweise [#303646]
Datum
15. April 2024 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
8,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln zuständigkeitshalber an die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen weitergeleitet hat. Bei Verdacht einer Steuerhinterziehung oder einem steuerlichen Vergehen kann jede Person dies gegenüber dem Finanzamt anzeigen. Die Finanzverwaltung, so auch die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen, sind dann gesetzlich verpflichtet, der Anzeige nachzugehen, sofern diese ausreichende Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat enthält. Eine (anonyme) Anzeige ist formlos möglich und somit an keine inhaltlichen oder formellen Bedingungen geknüpft. Die Anzeige kann jederzeit digital über den Elektronischen Kontakt<https://www.finanzamt.nrw.de/elektronischer-kontakt> an das entsprechende Finanzamt übermittelt werden. Der Elektronische Kontakt bietet eine direkte Schnittstelle über das ELSTER-Portal, so dass entsprechende Angaben für die Übermittlung der Mitteilung erforderlich sind. Gleiches gilt für die Nutzung des Kontaktformulars<https://www.finanzamt.nrw.de/tax-offices/contact?tax_office_id=108> für die elektronische Kommunikation mit unseren Funktionsfinanzämtern – beispielsweise das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln<https://www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-fuer-steuerstrafsachen-und-steuerfahndung-koeln>. Unabhängig davon kann natürlich auch eine anonyme Anzeige jederzeit schriftlich per Post eingereicht werden. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen plant insoweit aktuell kein entsprechendes Meldeportal, wie beispielsweise die Finanzverwaltung Baden-Württemberg. Für eine Anzeige bzw. Meldung kann gerne das Formular auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen<https://www.bzst.de/DE/Behoerden/Steuerstraftaten/MitteilungSteuerstraftaten/mitteilungsteuerstraftaten_node.html> genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen