Anonymisierte Bewerbungsverfahren an Hochschulen

Welche Hochschulen oder Universitäten in Deutschland nutzen anonymisierte Bewerbungsverfahren für wissenschaftliche oder wissenschaftsunterstützende Stellenausschreibungen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Hochschule…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anonymisierte Bewerbungsverfahren an Hochschulen [#245887]
Datum
8. April 2022 12:30
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Hochschulen oder Universitäten in Deutschland nutzen anonymisierte Bewerbungsverfahren für wissenschaftliche oder wissenschaftsunterstützende Stellenausschreibungen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245887/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 411-18501/62(2022) Berlin, den 03.0…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Anonymisierte Bewerbungsverfahren an Hochschulen [#245887]
Datum
3. Mai 2022 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 411-18501/62(2022) Berlin, den 03.05.2022 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 8. April 2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu anonymisierten Bewerbungsverfahren für wissenschaftliche oder wissenschaftsunterstützende Stellenausschreibungen an Hochschulen vom 08. April 2022. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, sodass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. Für die Hochschulen sind grundsätzlich die Länder zuständig. Sie könnten sich mit Ihrer Anfrage an die Landesministerien, die für die jeweiligen Hochschulen zuständig sind, wenden. Eine Übersicht über die Kontaktdaten der Ministerien finden Sie auf der Seite der Kultusministerkonferenz: https://www.kmk.org/kmk/mitglieder.html. Einige Hochschulen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Hierzu zählt die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, welche dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unterfällt. Des Weiteren ist der Bund, konkret das Bundesministerium der Verteidigung, zuständig für die Universität der Bundeswehr München sowie die Universität der Bundeswehr Hamburg. Für Daten zu diesen Einrichtungen wenden Sie sich bitte an die genannten Bundesministerien. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen