Anonymisierte Entschtscheidungen zum Leistungsschutzrecht für Verleger.

Die anonymisierten Entschtscheidungen zum Leistungsschutzrecht für Verleger.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Februar 2023
  • Frist
    21. März 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die anonymisierten Entschtscheidungen…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anonymisierte Entschtscheidungen zum Leistungsschutzrecht für Verleger. [#270582]
Datum
17. Februar 2023 06:16
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die anonymisierten Entschtscheidungen zum Leistungsschutzrecht für Verleger.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270582/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsches Patent- und Markenamt
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Zugang zu anonymisierten Entscheidungen zum Leistungssch…
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Zugang zu anonymisierten Entscheidungen zum Leistungsschutzrecht für Verleger [#270582]
Datum
28. Februar 2023 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 17.02.2023 über das Portal „fragdenstaat.de“, mit der Sie das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) um Übermittlung von anonymisierten Entscheidungen zum Leistungsschutzrecht für Verleger bitten. Die von Ihnen begehrten Entscheidungen zum Leistungsschutzrecht für Verleger betreffen ausschließlich die Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG). Die Schiedsstelle nach dem VGG wird zwar beim DPMA gebildet (§ 124 Abs. 1 Satz 1 VGG), jedoch ist sie eigenständig und inhaltlich unabhängig (§ 125 Satz 1 VGG). Aus diesem Grund bitte ich Sie darum, Ihr Informationsinteresse direkt bei der Schiedsstelle unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> geltend zu machen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Zugang zu anonymisierten Entscheidungen zum Leistung…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Zugang zu anonymisierten Entscheidungen zum Leistungsschutzrecht für Verleger [#270582]
Datum
28. Februar 2023 16:05
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270582/