Anonymisierte Kopie des Beschlusses S 21 KR 80/23 des SG Frankfurt an der Oder

Kopie des Beschlusses S 23 KR 80/23 des SG Frankfurt an der Oder

Auf hinreichend bekannte Rechtsprechung des BVerwG und des BVerfG zu Veröffentlichungspflichten und zur Rechtsfortbildung wird Bezug genommen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >>…
An Sozialgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anonymisierte Kopie des Beschlusses S 21 KR 80/23 des SG Frankfurt an der Oder [#280082]
Datum
30. Mai 2023 20:00
An
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kopie des Beschlusses S 23 KR 80/23 des SG Frankfurt an der Oder<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Auf hinreichend bekannte Rechtsprechung des BVerwG und des BVerfG zu Veröffentlichungspflichten und zur Rechtsfortbildung wird Bezug genommen. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.<< Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280082/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, wie sieht es aus? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:i…
An Sozialgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anonymisierte Kopie des Beschlusses S 21 KR 80/23 des SG Frankfurt an der Oder [#280082]
Datum
16. Juni 2023 20:10
An
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie sieht es aus? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280082/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, laut Mitteilungen auf fragdenstaat.de zu Anfragen verschwinden bei Ihnen im Gericht spurlos neben gefa…
An Sozialgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anonymisierte Kopie des Beschlusses S 21 KR 80/23 des SG Frankfurt an der Oder [#280082]
Datum
23. Juni 2023 17:05
An
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, laut Mitteilungen auf fragdenstaat.de zu Anfragen verschwinden bei Ihnen im Gericht spurlos neben gefaxten Inhalten sogar Vermittlungsanschreiben der Aufsicht. Nicht zuletzt daher bitte ich um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280082/
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anonymisierte Kopie des Beschlusses S 21 KR 80/23 des SG Frankfurt an der Oder“ [#280082]
Datum
2. Juli 2023 23:26
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/280082/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Fristen nach dem Gesetz auch für Sozialgerichtsverwaltungen gelten, die im Rahmen der reinen Gerichtsverwaltung Beschlüsse veröffentlichen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 280082.pdf Anfragenr: 280082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280082/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) vom 30. Mai 2023 Sehr [geschwärzt], in der …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) vom 30. Mai 2023
Datum
5. Juli 2023 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn S. Müller beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen 002/23/1137 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) vom 30. Mai 2023 [#280082] Guten Tag, d…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) vom 30. Mai 2023 [#280082]
Datum
12. Juli 2023 15:13
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke! Wie Sie aus anderen Anfragen wissen, reorganisieredie Sozialgerichtsverwaltung in Frankfurt/Oder auch schon spurlos Urkunden mit eingehenden Informationsfreiheitsanfragen sowie sogar Anschreiben der Aufsicht. Haben Sie daher das Vermittlungsschreiben sicher zugestellt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Anfrage vom 30. Mai 2023, mit welcher Sie um Übersendung einer K…
Von
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Betreff
AW: Anonymisierte Kopie des Beschlusses S 21 KR 80/23 des SG Frankfurt an der Oder [#280082]
Datum
13. Juli 2023 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Anfrage vom 30. Mai 2023, mit welcher Sie um Übersendung einer Kopie eines Beschlusses zum Az. S 23 KR 80/23 bitten, danke ich Ihnen. Zugleich bitte ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung innerhalb der einmonatigen Regelbearbeitungsfrist nach § 6 Abs. 1 Satz 7 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) leider nicht möglich war. Ihre Anfrage beantworte ich gerne wie folgt: Nach § 2 AIG gilt das AIG für Organe der Rechtspflege nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen. Nach Auffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht des Landes Brandenburg ist die Anwendbarkeit des AIG auf Gerichte zu Fragen der Rechtsprechung daher nicht gegeben. Lediglich der Versand der Entscheidung – also die Organisation der Herausgabe – stellt eine Verwaltungsaufgabe dar, nicht jedoch der versandte Inhalt. Wird mithin – wie in der vorliegenden Konstellation – die Herausgabe eines Entscheidungstextes beantragt, bezieht sich dieser Antrag auf den Inhalt der Rechtsprechung. Ein Einsichtsanspruch auf der Grundlage des AIG besteht dann nicht“. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, nach Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG ist die Publikation von Entscheidungen reine Gerichtsver…
An Sozialgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anonymisierte Kopie des Beschlusses S 21 KR 80/23 des SG Frankfurt an der Oder [#280082]
Datum
15. Juli 2023 10:56
An
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nach Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG ist die Publikation von Entscheidungen reine Gerichtsverwaltungsangelegenheiten. Wir fragen via Strohperson sonst auch im Landtag nach - nach allseits erwartbar gewesener Rechtsprechung des EuGH vom Sommer 2020 ist auch der Petitionsausschuss in Parlamenten nach der DSGVO verantwortlich, mithin auch nach erwartbarer Stellungnahme des Generalanwalts am EuGH aus dem J. 2023 in Untersuchungsausschüssen ebd. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anonymisierte Kopie des Beschlusses S 21 KR 80/23 des SG Frankfurt an der Oder“ [#280082]
Datum
16. Juli 2023 11:30
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/280082/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sich die Gerichtsverwaltung, die nach Verfahrensabschluss und Datenschutzhinweisen die Verfahrensakten verarbeitet, gegen die herrschende Meinung in Deutschland vom BVerfG und BVerwG positioniert, um die Rechtsfortbildung und Transparenz in der Rechtsprechung zu be- und verhindern - und beruft sich dabei instrumentell auf angebliche "Auffassung" Ihrer Aufsicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 280082.pdf - 2023-07-05_1-lda-002231137-230705.pdf Anfragenr: 280082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280082/
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre ergänzenden Ausführungen hin erlaube ich mir abschließend den Hi…
Von
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Betreff
AW: Anonymisierte Kopie des Beschlusses S 21 KR 80/23 des SG Frankfurt an der Oder [#280082]
Datum
27. Juli 2023 15:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre ergänzenden Ausführungen hin erlaube ich mir abschließend den Hinweis auf Ziffer 19 der Anwendungshinweise der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg zu § 2 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (abrufbar über die Internetseite der Landesbeauftragten unter der Rubrik Service – Informationsmaterial), die (in Auszügen) wie folgt lautet: „Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz gilt nach § 2 für Organe der Rechtspflege nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen. Dies bedeutet, dass zu Fragen der Rechtsprechung die Anwendbarkeit des Akteneinsichts- und Informationsgesetzes auf Gerichte nicht gegeben ist. Der Versand der Entscheidung – also die Organisation der Herausgabe – stellt eine Verwaltungsaufgabe dar, nicht aber der versandte Inhalt. …….Wird hingegen die Herausgabe eines Urteilstextes beantragt, bezieht sich dieser Antrag auf den Inhalt der Rechtsprechung. Ein Einsichtsanspruch auf der Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes besteht dann nicht“. Die Entscheidung durch Beschluss ist ebenfalls ein Akt der Rechtsprechung, so dass die genannten Grundsätze ebenso für diese Entscheidungsform gelten. Mit freundlichen Grüßen

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) vom Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalt…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) vom
Datum
10. August 2023 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen 002/23/1137 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]