anonymisierte Urteile

anonymisierte Abschriften aller in Ihrem Zuständigkeitsbereich ergangenen Urteile im örtlichen oder inhaltlichen Zusammenhang zur Aktivisten- und Störerszene im Hambacher Forst, dem "Wiesencamp" und der Werkstatt für Aktionen und Alternativen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Staatsanwaltschaft Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
anonymisierte Urteile [#220956]
Datum
24. Mai 2021 20:48
An
Staatsanwaltschaft Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
anonymisierte Abschriften aller in Ihrem Zuständigkeitsbereich ergangenen Urteile im örtlichen oder inhaltlichen Zusammenhang zur Aktivisten- und Störerszene im Hambacher Forst, dem "Wiesencamp" und der Werkstatt für Aktionen und Alternativen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220956/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Aachen
automatische Rückantwort Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort e…
Von
Staatsanwaltschaft Aachen
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
24. Mai 2021 20:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Aachen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Staatsanwaltschaft Aachen
Ihr Antrag vom 24.05.2021 auf Übersendung anonymisierter Urteile nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Von
Staatsanwaltschaft Aachen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 24.05.2021 auf Übersendung anonymisierter Urteile nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
28. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
874,4 KB