Anordnung Anliegerstraße Nachtigallenstraße

Die verkehrsrechtliche Anordnung und Dokumente zur Begründung der Anliegerstraße an der Nachtigallenstraße.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
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Hans Schmitt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Grevenbroich Details
Von
Hans Schmitt
Betreff
Anordnung Anliegerstraße Nachtigallenstraße [#258401]
Datum
4. September 2022 20:01
An
Kommunalverwaltung Grevenbroich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die verkehrsrechtliche Anordnung und Dokumente zur Begründung der Anliegerstraße an der Nachtigallenstraße.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Schmitt Anfragenr: 258401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258401/
Mit freundlichen Grüßen Hans Schmitt

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Kommunalverwaltung Grevenbroich
Sehr geehrter Herr Schmitt, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber aus dem Büro des Bürgermeisters der Stadt Gre…
Von
Kommunalverwaltung Grevenbroich
Betreff
WG: Anordnung Anliegerstraße Nachtigallenstraße [#258401]
Datum
7. September 2022 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmitt, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber aus dem Büro des Bürgermeisters der Stadt Grevenbroich an die Verkehrslenkung der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR weitergeleitet. Folgende Stellungnahme kann ich hierzu abgeben: Bereits seit den 1990'er Jahren wird das Befahren der Nachtigallenstraße in Grevenbroich durch entsprechende Verkehrszeichen auf den Anliegerverkehr beschränkt. Die Nachtigallenstraße ist Bestandteil eines optisch reizvollen, park- und waldnah gelegenen ruhigen Wohngebietes inmitten des Grevenbroicher Stadtzentrums. Im Lauf der Neunziger Jahre wichen Verkehrsteilnehmende mit dem Ziel Grevenbroich-Innenstadt aufgrund der Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs sowie des hieraus resultierenden Parkraumdrucks mehr und mehr zum Parken in dieses Wohngebiet aus, obwohl grundsätzlich ausreichender Parkraum in den umliegenden Parkhäusern zur Verfügung stand. Hinzu kam der Kreis der "Dauerparkenden", welcher sich überwiegend zusammensetzte aus Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der benachbarten Gewerbebetriebe und öffentlichen Einrichtungen. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Nachtigallenstraße fühlten sich durch diese Verkehrsbelastung erheblich in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt. Die Stadt Grevenbroich gab daher seinerzeit dem Antrag der Bewohnerinnen und Bewohner der Nachtigallenstraße statt und sprach das Verbot für den Durchgangsverkehr in dieser Straße als Allgemeinverfügung mit den entsprechenden Verkehrszeichen aus. Da die Aufgaben der Verkehrslenkung in den letzten 30 Jahren innerhalb des "Konzerns Stadtverwaltung" mehrfach organisatorisch verlagert wurden, muss zunächst recherchiert werden, in welchem Archiv der damaligen Dienststellen die Unterlagen zur seinerzeit erfolgten verkehrsrechtlichen Anordnung aufbewahrt werden. Freundliche Grüße