Anordnung Baustelle Brandstraße x Zeithstraße

Original-Pläne der Einrichtung der Baustelle auf der Zeithstraße ab Kreuzung Brandstraße (Zeithstraße 38 )

Ziel dieser Anfrage ist es,
- genau herauszufinden, wo welche Schilder/Bemalungen aufgebracht werden sollen.
- Welche Behörde im Planungsprozess was wann anordnete/vorschlug
- Warum dieser Radfahrstreifen in gelb noch immer existiert.

0. Wer ist die für die Baustelle zuständige Ansprechperson?
0.1 Bitte senden Sie mir die Stellungnahmen aller Beteligten zu, die sich zur Einrichtung äußerten/angehört wurden. Insbesondere: Feuerwehr/Rettungsdienst, Polizei, Ordnungsamt. Weitere in der zu ergänzenden Liste könnten auch die Busunternehmen und der Baustellenträger sein.

1. Ab welcher Hausnr./geographische Angabe beginnt die Baustelle offiziell?
1.1- Seit welchem Zeitraum existiert die heute Anordnung?
1.2 Gab es geltende Vorversionen? Hiervon möchte ich gerne auch die Pläne sehen.
1.3 Welche Regelpläne wurden herangezogen?

2. Welche Mindestbreite muss der Radfahrstreifen haben, der in gelb aus Fahrtrichtung Innenstadt nach Stallberg aufgebracht wurde?
2.1 Mit welcher Technik wurde der aufgebracht? Hintergrund der Frage: Die "Radfahrstreifen" in der Baustelle Brücke A3 x Zeithstraße lösten sich bereits mehrmals nach kurzer Zeit auf, während die Zeichen 295 auf Höhe Brandstraße bereits dreimal so lange nicht erneuert werden mussten.

3. Ihre Behörde schrieb am 15.09.2021
Zum Punkt 'Verkehrssicherung Zeithstraße A3':
-Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dürfen nicht beeinträchtigt werden."
Inwiefern wurde eingeplant, dass Radfahrer von dem Schutzstreifen ab Zeithstraße 38 für wenige Meter auf einen im Sande verlaufenen Radweg fahren, und sich dann wieder gefahrlos einordnen sollen?
Ich fordere eine Stellungnahme, ob hier der Punkt "Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dürfen nicht beeinträchtigt werden" gilt und inwiefern der durch die momentane Anordnung mit Fließverkehr gegeben ist/damals gesehen wurde. Diese Stellungnahme kann gerne auch aus internen Überlegungen/Wünschen hervorgehen.
3.1 Wem war dieser Fakt bekannt, dass da ein Radweg entlang läuft?
3.1.1 Welche Relevanz/Rolle hat der Radverkehr in der Planung gespielt?
3.2 Hat eine Befahrung der Baustelle mit dem Fahrrad stattgefunden?
3.3 Aus welchen Perspektiven der Mobilität (Radfahrer/Fußgänger(Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Skateboarder)/pkw/lastenrad etc.) wurde die Situation durch die Stadt oder beauftragte Unternehmen (wenn ja, welche?) wann betrachtet?

Welche Problematik sieht Ihre Behörde in der aktuellen Anordnung des Radfahrstreifen mit vorheriger Leitung auf einen nicht benutzungspflichtigen Angebotsradweg?

4. Stimmen Sie folgenden Aussagen zu? Ich bitte jeweils um Stellungnahme, wie Ihre Behörde dies sieht. Es geht um die vorher beschriebene Situation bergauf.

"Der Fahrbahnverkehr denkt, dass ein Radfahrer der Flucht des Schutzstreifens folgt"
"Der Fahrbahnverkehr wird in dieser Stelle Radfahrer häufig sehr knapp überholen"
"Motorisierter Fahrbahnverkehr stellt eine große Gefahr für Radfahrer da, die sich wieder über den gelben Radfahrstreifen auf die Fahrbahn einordnen sollen"
"Fahrbahnverkehr kann damit rechnen, dass Radfahrer nicht dem Schutzstreifen folgen, stattdessen nach links fahren, um weiter der Fahrbahn zu folgen."
"Allgemein ist in der Bevölkerung bekannt, dass ein Schutzstreifen keine Fahrspur für Radfahrer darstellt"

Ich bitte um schnelle, konkrete unkomplizierte Beantwortung meiner Anfrage.
Sollten einzelne Antworten ausstehen, bitte vorab die beauskunftbaren Antworten zuschicken.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung Baustelle Brandstraße x Zeithstraße [#249383]
Datum
18. Mai 2022 09:04
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Original-Pläne der Einrichtung der Baustelle auf der Zeithstraße ab Kreuzung Brandstraße (Zeithstraße 38 ) Ziel dieser Anfrage ist es, - genau herauszufinden, wo welche Schilder/Bemalungen aufgebracht werden sollen. - Welche Behörde im Planungsprozess was wann anordnete/vorschlug - Warum dieser Radfahrstreifen in gelb noch immer existiert. 0. Wer ist die für die Baustelle zuständige Ansprechperson? 0.1 Bitte senden Sie mir die Stellungnahmen aller Beteligten zu, die sich zur Einrichtung äußerten/angehört wurden. Insbesondere: Feuerwehr/Rettungsdienst, Polizei, Ordnungsamt. Weitere in der zu ergänzenden Liste könnten auch die Busunternehmen und der Baustellenträger sein. 1. Ab welcher Hausnr./geographische Angabe beginnt die Baustelle offiziell? 1.1- Seit welchem Zeitraum existiert die heute Anordnung? 1.2 Gab es geltende Vorversionen? Hiervon möchte ich gerne auch die Pläne sehen. 1.3 Welche Regelpläne wurden herangezogen? 2. Welche Mindestbreite muss der Radfahrstreifen haben, der in gelb aus Fahrtrichtung Innenstadt nach Stallberg aufgebracht wurde? 2.1 Mit welcher Technik wurde der aufgebracht? Hintergrund der Frage: Die "Radfahrstreifen" in der Baustelle Brücke A3 x Zeithstraße lösten sich bereits mehrmals nach kurzer Zeit auf, während die Zeichen 295 auf Höhe Brandstraße bereits dreimal so lange nicht erneuert werden mussten. 3. Ihre Behörde schrieb am 15.09.2021 Zum Punkt 'Verkehrssicherung Zeithstraße A3': -Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dürfen nicht beeinträchtigt werden." Inwiefern wurde eingeplant, dass Radfahrer von dem Schutzstreifen ab Zeithstraße 38 für wenige Meter auf einen im Sande verlaufenen Radweg fahren, und sich dann wieder gefahrlos einordnen sollen? Ich fordere eine Stellungnahme, ob hier der Punkt "Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dürfen nicht beeinträchtigt werden" gilt und inwiefern der durch die momentane Anordnung mit Fließverkehr gegeben ist/damals gesehen wurde. Diese Stellungnahme kann gerne auch aus internen Überlegungen/Wünschen hervorgehen. 3.1 Wem war dieser Fakt bekannt, dass da ein Radweg entlang läuft? 3.1.1 Welche Relevanz/Rolle hat der Radverkehr in der Planung gespielt? 3.2 Hat eine Befahrung der Baustelle mit dem Fahrrad stattgefunden? 3.3 Aus welchen Perspektiven der Mobilität (Radfahrer/Fußgänger(Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Skateboarder)/pkw/lastenrad etc.) wurde die Situation durch die Stadt oder beauftragte Unternehmen (wenn ja, welche?) wann betrachtet? Welche Problematik sieht Ihre Behörde in der aktuellen Anordnung des Radfahrstreifen mit vorheriger Leitung auf einen nicht benutzungspflichtigen Angebotsradweg? 4. Stimmen Sie folgenden Aussagen zu? Ich bitte jeweils um Stellungnahme, wie Ihre Behörde dies sieht. Es geht um die vorher beschriebene Situation bergauf. "Der Fahrbahnverkehr denkt, dass ein Radfahrer der Flucht des Schutzstreifens folgt" "Der Fahrbahnverkehr wird in dieser Stelle Radfahrer häufig sehr knapp überholen" "Motorisierter Fahrbahnverkehr stellt eine große Gefahr für Radfahrer da, die sich wieder über den gelben Radfahrstreifen auf die Fahrbahn einordnen sollen" "Fahrbahnverkehr kann damit rechnen, dass Radfahrer nicht dem Schutzstreifen folgen, stattdessen nach links fahren, um weiter der Fahrbahn zu folgen." "Allgemein ist in der Bevölkerung bekannt, dass ein Schutzstreifen keine Fahrspur für Radfahrer darstellt" Ich bitte um schnelle, konkrete unkomplizierte Beantwortung meiner Anfrage. Sollten einzelne Antworten ausstehen, bitte vorab die beauskunftbaren Antworten zuschicken.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249383/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung Baustelle Brandstraße x Zeithstraße“…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anordnung Baustelle Brandstraße x Zeithstraße [#249383]
Datum
29. Juni 2022 22:38
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung Baustelle Brandstraße x Zeithstraße“ vom 18.05.2022 (#249383) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Siegburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage! Das Ordnungsamt (<<E-Mail-Adresse>…
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
AW: Anordnung Baustelle Brandstraße x Zeithstraße [#249383]
Datum
4. Juli 2022 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage! Das Ordnungsamt (<<E-Mail-Adresse>>), das Amt für Mobilität und Infrastruktur und unser Datenschutzbeauftragte stehen im Austausch miteinander. Da nicht alle Involvierten verfügbar sind, bitte ich noch um Geduld bis zur 29 Kalenderwoche. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung Baustelle Brandstraße x Zeithstraße“…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anordnung Baustelle Brandstraße x Zeithstraße [#249383]
Datum
26. Juli 2022 12:46
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung Baustelle Brandstraße x Zeithstraße“ vom 18.05.2022 (#249383) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249383/