Anordnung Baustelle Brandstraße x Zeithstraße
Original-Pläne der Einrichtung der Baustelle auf der Zeithstraße ab Kreuzung Brandstraße (Zeithstraße 38 )
Ziel dieser Anfrage ist es,
- genau herauszufinden, wo welche Schilder/Bemalungen aufgebracht werden sollen.
- Welche Behörde im Planungsprozess was wann anordnete/vorschlug
- Warum dieser Radfahrstreifen in gelb noch immer existiert.
0. Wer ist die für die Baustelle zuständige Ansprechperson?
0.1 Bitte senden Sie mir die Stellungnahmen aller Beteligten zu, die sich zur Einrichtung äußerten/angehört wurden. Insbesondere: Feuerwehr/Rettungsdienst, Polizei, Ordnungsamt. Weitere in der zu ergänzenden Liste könnten auch die Busunternehmen und der Baustellenträger sein.
1. Ab welcher Hausnr./geographische Angabe beginnt die Baustelle offiziell?
1.1- Seit welchem Zeitraum existiert die heute Anordnung?
1.2 Gab es geltende Vorversionen? Hiervon möchte ich gerne auch die Pläne sehen.
1.3 Welche Regelpläne wurden herangezogen?
2. Welche Mindestbreite muss der Radfahrstreifen haben, der in gelb aus Fahrtrichtung Innenstadt nach Stallberg aufgebracht wurde?
2.1 Mit welcher Technik wurde der aufgebracht? Hintergrund der Frage: Die "Radfahrstreifen" in der Baustelle Brücke A3 x Zeithstraße lösten sich bereits mehrmals nach kurzer Zeit auf, während die Zeichen 295 auf Höhe Brandstraße bereits dreimal so lange nicht erneuert werden mussten.
3. Ihre Behörde schrieb am 15.09.2021
Zum Punkt 'Verkehrssicherung Zeithstraße A3':
-Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dürfen nicht beeinträchtigt werden."
Inwiefern wurde eingeplant, dass Radfahrer von dem Schutzstreifen ab Zeithstraße 38 für wenige Meter auf einen im Sande verlaufenen Radweg fahren, und sich dann wieder gefahrlos einordnen sollen?
Ich fordere eine Stellungnahme, ob hier der Punkt "Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dürfen nicht beeinträchtigt werden" gilt und inwiefern der durch die momentane Anordnung mit Fließverkehr gegeben ist/damals gesehen wurde. Diese Stellungnahme kann gerne auch aus internen Überlegungen/Wünschen hervorgehen.
3.1 Wem war dieser Fakt bekannt, dass da ein Radweg entlang läuft?
3.1.1 Welche Relevanz/Rolle hat der Radverkehr in der Planung gespielt?
3.2 Hat eine Befahrung der Baustelle mit dem Fahrrad stattgefunden?
3.3 Aus welchen Perspektiven der Mobilität (Radfahrer/Fußgänger(Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Skateboarder)/pkw/lastenrad etc.) wurde die Situation durch die Stadt oder beauftragte Unternehmen (wenn ja, welche?) wann betrachtet?
Welche Problematik sieht Ihre Behörde in der aktuellen Anordnung des Radfahrstreifen mit vorheriger Leitung auf einen nicht benutzungspflichtigen Angebotsradweg?
4. Stimmen Sie folgenden Aussagen zu? Ich bitte jeweils um Stellungnahme, wie Ihre Behörde dies sieht. Es geht um die vorher beschriebene Situation bergauf.
"Der Fahrbahnverkehr denkt, dass ein Radfahrer der Flucht des Schutzstreifens folgt"
"Der Fahrbahnverkehr wird in dieser Stelle Radfahrer häufig sehr knapp überholen"
"Motorisierter Fahrbahnverkehr stellt eine große Gefahr für Radfahrer da, die sich wieder über den gelben Radfahrstreifen auf die Fahrbahn einordnen sollen"
"Fahrbahnverkehr kann damit rechnen, dass Radfahrer nicht dem Schutzstreifen folgen, stattdessen nach links fahren, um weiter der Fahrbahn zu folgen."
"Allgemein ist in der Bevölkerung bekannt, dass ein Schutzstreifen keine Fahrspur für Radfahrer darstellt"
Ich bitte um schnelle, konkrete unkomplizierte Beantwortung meiner Anfrage.
Sollten einzelne Antworten ausstehen, bitte vorab die beauskunftbaren Antworten zuschicken.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum18. Mai 2022
-
21. Juni 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!