Anordnung der Gebührenfreiheit für Geodaten für die Firma VRVis GmbH, Wien nach § 4 der Gebührenordnung des Landesvermessungsamtes

Anordnung der Gebührenfreiheit für Geodaten für die Firma VRVis GmbH, Wien nach § 4 der Gebührenordnung des Landesvermessungsamtes.

Stichwort: Bereitstellung von DGM1 u.a. Geodaten im Rahmen des Projektes visdom

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anordnung der Gebührenfreiheit für…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Anordnung der Gebührenfreiheit für Geodaten für die Firma VRVis GmbH, Wien nach § 4 der Gebührenordnung des Landesvermessungsamtes [#273776]
Datum
22. März 2023 18:39
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anordnung der Gebührenfreiheit für Geodaten für die Firma VRVis GmbH, Wien nach § 4 der Gebührenordnung des Landesvermessungsamtes. Stichwort: Bereitstellung von DGM1 u.a. Geodaten im Rahmen des Projektes visdom
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 273776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273776/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, im Ministerium des Innern und für Sport liegt keine "Anordnung der Gebührenfreih…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Anordnung der Gebührenfreiheit für Geodaten für die Firma VRVis GmbH, Wien nach § 4 der Gebührenordnung des Landesvermessungsamtes [#273776]
Datum
21. April 2023 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, im Ministerium des Innern und für Sport liegt keine "Anordnung der Gebührenfreiheit für Geodaten für die Firma VRVis GmbH, Wien" nach § 4 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 17. August 2022 vor. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer
Lieber << Anrede >> dann sei Doch bitte so gut und sende mir die Information zu, welcher Betrag der F…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Anordnung der Gebührenfreiheit für Geodaten für die Firma VRVis GmbH, Wien nach § 4 der Gebührenordnung des Landesvermessungsamtes [#273776]
Datum
21. April 2023 10:54
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber << Anrede >> dann sei Doch bitte so gut und sende mir die Information zu, welcher Betrag der Firma vrVIS GmBH für das digitale Geländemodell in Rechnung gestellt wurde. Waren dies auch 527.000 EUR? Derselbe Betrag, den guAHRdian Hochwasserfrühwarnsystem für die gleichen Daten an das Land RLP zahlen soll? Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 273776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273776/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, wie bereits mitgeteilt hat die Firma vrVIS GmbH, Wien, keine DGM 1-Daten von uns erha…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Anordnung der Gebührenfreiheit für Geodaten für die Firma VRVis GmbH, Wien nach § 4 der Gebührenordnung des Landesvermessungsamtes [#273776]
Datum
19. Mai 2023 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, wie bereits mitgeteilt hat die Firma vrVIS GmbH, Wien, keine DGM 1-Daten von uns erhalten. Daher wurde auch keine Gebührenbefreiung gewährt. Im Übrigen haben Sie nach Auskunft des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität bereits zum gleichen Sachverhalt mit Datum vom 22.03.2023, Az.: 641-0007#2022/0001-1401 3.0009, die Information erhalten, dass die Daten an die Fa. vrVIS GmbH von dort im Wege der Auftragsdatenverwaltung abgegeben worden sind. Damit haben Sie alle gewünschten Informationen zur Beantwortung Ihrer Anfrage erhalten. Ihre Anfrage ist somit abschließend beantwortet und wir bitten Sie von weiteren Anfragen zu diesem Sachverhalt abzusehen. Mit freundlichen Grüßen