Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in Lilienthal in der Gemeinde Dobersdorf

gemäß § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO bedarf es für eine innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) die unmittelbaren Nähe von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern

VwV-StVO Rn. 13 zu Zeichen 274 spezifiziert hierzu, dass die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen müssen.

Bei der Durchfahrt durch Lilienthal durfte ich feststellen, dass in dieser Gemeindeteil von Dobersdorf im Bereich der Dorfstraße quasi durchgehend Tempo 30 angeordnet wurde, obwohl keines der vorgenannten Kriterien zutrifft.

Ich bitte daher um Mitteilung, welche Entscheidungsgründe zur Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung geführt haben. Bitte übersenden Sie mir zudem den entsprechenden Anordnungsantrag sowie die daraufhin erfolgte Anordnung des Verkehrszeichens (bei Bedarf in anonymisierter Form).

Warte auf Antwort

  • Datum
    22. April 2024
  • Frist
    25. Mai 2024
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: gemäß § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO bed…
An Der Landrat des Kreises Plön Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in Lilienthal in der Gemeinde Dobersdorf [#307078]
Datum
22. April 2024 22:12
An
Der Landrat des Kreises Plön
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO bedarf es für eine innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) die unmittelbaren Nähe von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern VwV-StVO Rn. 13 zu Zeichen 274 spezifiziert hierzu, dass die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen müssen. Bei der Durchfahrt durch Lilienthal durfte ich feststellen, dass in dieser Gemeindeteil von Dobersdorf im Bereich der Dorfstraße quasi durchgehend Tempo 30 angeordnet wurde, obwohl keines der vorgenannten Kriterien zutrifft. Ich bitte daher um Mitteilung, welche Entscheidungsgründe zur Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung geführt haben. Bitte übersenden Sie mir zudem den entsprechenden Anordnungsantrag sowie die daraufhin erfolgte Anordnung des Verkehrszeichens (bei Bedarf in anonymisierter Form).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307078/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landrat des Kreises Plön
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 22.04.2024 in o.a. Angelegenheit wurde mir zuständigkeit…
Von
Der Landrat des Kreises Plön
Betreff
AW: Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in Lilienthal in der Gemeinde Dobersdorf [#307078]
Datum
23. April 2024 17:41
Status
Warte auf Antwort
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9,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 22.04.2024 in o.a. Angelegenheit wurde mir zuständigkeitshalber zugleitet. Ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage und sage Ihnen eine fristgerechte Bearbeitung im Sinne des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein zu. Nach momentanem Kenntnisstand gehe ich davon aus, dass es sich bei Ihrer Anfrage um eine einfache schriftliche Auskunft handelt, die nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 IZG-SH gebührenfrei erteilt wird. Sollte bei der weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage jedoch festgestellt werden, dass ein größerer Arbeitsaufwand gegeben ist, der eine entsprechende Gebühr rechtfertigt, werde ich Ihnen dies vorab mitteilen. Mit freundlichen Grüßen