Anordnung gegen Massendatenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook

1. die Verwaltungsanordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, mit der er Facebook und WhatApp den Datenaustausch verbietet (Vgl. Pressemitteilung vom 27.09.2016 "Anordnung gegen Massendatenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook")

2. Bitte senden Sie mir allen weiteren Brief-/E-Mail-Verkehr mit Facebook zu diesem Thema zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2016
  • Frist
    1. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    70,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung gegen Massendatenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook [#17967]
Datum
28. September 2016 07:49
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. die Verwaltungsanordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, mit der er Facebook und WhatApp den Datenaustausch verbietet (Vgl. Pressemitteilung vom 27.09.2016 "Anordnung gegen Massendatenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook") 2. Bitte senden Sie mir allen weiteren Brief-/E-Mail-Verkehr mit Facebook zu diesem Thema zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Anordnung unserer Dienststelle gegen die Fa…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Anordnung gegen Massendatenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook [#17967]
Datum
6. Oktober 2016 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Anordnung unserer Dienststelle gegen die Facebook Ireland Ltd. Ich bitte um Ihr Verständnis für die verzögerte Reaktion. Aufgrund der geringen personellen Ressourcen im zuständigen Referat, haben wir es nicht früher geschafft zu reagieren. Wir haben die Facebook Ireland Ltd. zur Stellungnahme gemäß § 7 Abs. 1 HmbTG (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) aufgefordert. Erst nach der entsprechenden Rückmeldung durch das Unternehmen werden wir über den Umfang des Zugangs entscheiden. Für die Auskunft wird der HmbBfDI Gebühren erheben. Derzeit ist allerdings nicht vollständig absehbar, auf welche Höhe diese sich belaufen werden. Sobald dies verlässlich möglich ist, werden Sie ebenfalls darüber in Kenntnis gesetzt. Zur Beantwortung von Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Antwort danke ich Ihnen. Ich bitte Sie mir nur die betreffende Verw…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anordnung gegen Massendatenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook [#17967]
Datum
8. Oktober 2016 18:05
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Antwort danke ich Ihnen. Ich bitte Sie mir nur die betreffende Verwaltungsanordnung zuzusenden, soweit dies unverzüglich und gebührenfrei möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits beschrieben, muss eine Rechtsprüfung möglicherweise gemäß § 7 Absatz 1 Hmb…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Anordnung gegen Massendatenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook [#17967]
Datum
10. Oktober 2016 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits beschrieben, muss eine Rechtsprüfung möglicherweise gemäß § 7 Absatz 1 HmbTG einer Veröffentlichung entgegenstehender Rechte erfolgen. Diese kann erst nach einer Stellungnahme des Unternehmens abgeschlossen werden. Gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG sind Gebühren gemäß Gebührengesetz und der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) zu erheben. Insoweit wird eine Befreiung von der Gebührenpflicht nur möglich sein, wenn Sie einen Befreiungsgrund gemäß § 3 HmbTGGebO geltend machen können (http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-TranspGGebOHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs). Es ist zudem derzeit davon auszugehen, dass die Zugangsgewährung einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand erforderlich macht. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Antrag nach HmbTG vom 28.9. D6 2016/19 TG 20.10.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in in der Sache Zugänglichmac…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach HmbTG vom 28.9.
Datum
20. Oktober 2016 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
D6 2016/19 TG 20.10.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in in der Sache Zugänglichmachung unserer Anordnung gegen Facebook gemäß HmbTG übersende ich Ihnen anbei ein entsprechendes PDF-Dokument. Die darin in geringem Umfang geschwärzten Passagen betreffen Datenschutzaspekte (Namen der angeschriebenen Mitarbeiter bei Facebook) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Facebook Ireland Ltd im Sinne von § 7 HmbTG. Das Vorliegen der gesetzlichen Kriterien dafür wurde uns gegenüber durch Facebook nachvollziehbar begründet. Für die Zugänglichmachung dieser Informationen entstehen Ihnen, anders als zunächst mitgeteilt, keine Gebühren, da bereits in anderen Fällen der gleiche Informationszugang gewährt wurde und daher in Ihrem Fall kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Sie hatten zudem den Zugang zu aller weiteren Korrespondenz mit Facebook zu diesem Thema beantragt. Für diesen Zugang würde der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Gebühr in Höhe von 70 € erheben. Wenn Sie Ihren Antrag insoweit aufrecht erhalten, bitte ich um entsprechende Mitteilung unter Angabe einer ladungsfähigen Postanschrift, an die wir den Gebührenbescheid für diesen dann erfolgenden erweiterten Zugang zustellen können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach HmbTG vom 28.9. [#17967] Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Antwort danke ich Ihnen…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach HmbTG vom 28.9. [#17967]
Datum
20. Oktober 2016 17:08
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Antwort danke ich Ihnen. Aufgrund der Kosten kann ich meinen Antrag allerdings nicht aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>