Anordnung Trauerbeflaggung 13.05.2019

Antrag nach dem IFG M-V

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Anordnung des Herrn Innenminister zur Trauerbeflaggung am 13.05.2019 anlässlich des Trauerstaatsaktes für die verstorbene Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.

________________________________________________________________________

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anordnung des Herrn…
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Von
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Betreff
Anordnung Trauerbeflaggung 13.05.2019 [#141428]
Datum
13. Mai 2019 09:17
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anordnung des Herrn Innenminister zur Trauerbeflaggung am 13.05.2019 anlässlich des Trauerstaatsaktes für die verstorbene Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. ________________________________________________________________________ Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Anordnung Trauerbeflaggung 13.05.2019 [#141428]
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Fax
Betreff
Anordnung Trauerbeflaggung 13.05.2019 [#141428]
Datum
13. Mai 2019 09:17
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
27,3 KB
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Da Sie sich in Ihrer E-Mail auf…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Anordnung Trauerbeflaggung 13.05.2019 [#141428]
Datum
13. Mai 2019 15:11
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Da Sie sich in Ihrer E-Mail auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) beziehen, erlauben Sie mir folgenden Hinweis: Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Eine Antragstellung per E-Mail genügt nur dann der Schriftform, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Eine solche Signatur ist bei der von Ihnen an uns versandten E-Mail nicht ersichtlich, so dass diese aus rechtlichen Gründen nicht als wirksamer Antrag ausgelegt werden kann. Ich muss Sie daher bitten, Ihren Antrag noch einmal in schriftlicher Form (versehen mit einer Unterschrift) zu stellen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie eine zustellungsfähige Anschrift angeben, damit der nach dem IFG M-V erforderliche Bescheid verwaltungsverfahrensrechtlich zugestellt werden kann. Abschließend bitte ich für den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort zu gewährleisten, dass als Absender nur das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ohne Namenszusatz benannt wird. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte eine DE-Mail-Adresse nennen? Dies sollte zur Identitätsbestäti…
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Von
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Betreff
AW: Anordnung Trauerbeflaggung 13.05.2019 [#141428]
Datum
13. Mai 2019 15:40
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte eine DE-Mail-Adresse nennen? Dies sollte zur Identitätsbestätigung ausreichend sein, oder? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Anordnung Trauerbeflaggung 13.05.2019 [#141428]
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Fax
Betreff
AW: Anordnung Trauerbeflaggung 13.05.2019 [#141428]
Datum
14. Mai 2019 09:48
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
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Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie meine Anfrage vom 13.05.2019 abgelehnt haben, weil diese über die Plattform f…
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Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Mai 2019
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie meine Anfrage vom 13.05.2019 abgelehnt haben, weil diese über die Plattform fragdenstaat.de gestellt wurde, lasse ich Ihnen die Anfrage nochmals per Fax zukommen.

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Fax vom 14. Mai 2019 ist bei mir eingegangen. Eine DE-Mail-Adresse kann ich Ihne…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Anordnung Trauerbeflaggung 13.05.2019 [#141428]
Datum
17. Mai 2019 13:19
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Fax vom 14. Mai 2019 ist bei mir eingegangen. Eine DE-Mail-Adresse kann ich Ihnen nicht mitteilen, da das Ministeriums für Inneres und Europa nicht über eine solche verfügt. Mit freundlichen Grüßen