Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW (Juni 2023)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Das Dokument der Anordnung der strategischen Fahndung, die am 07. Juni 2023 begann, durch den Polizeipräsidenten (wie beschrieben in https://bonn.polizei.nrw/presse/anordnung-der-strategischen-fahndung-zur-bekaempfung-von-taschendiebstahl-und-drogenhandel).

2. Den erforderlichen schriftlichen Antrag nach § 12a Abs. 2 S. 1 PolG NRW, der für die Anordnung der strategischen Fahndung erforderlich ist. Sollte dies dem Antrag nicht schon selbst zu entnehmen sein bitte ich zudem um Auskunft darüber, wer diesen schriftlichen Antrag wann gestellt hat.

3. Außerdem die Fallzahlen im Jahr 2022 mit Vergleich 2021 für die anderen Bonner Stadtteilen, für die die strategische Fahndung nicht angeordnet wurde im Deliktsfeld des Taschendiebstahl.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie darum darzulegen, welche Teile dies betrifft und aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden müssten.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2023
  • Frist
    11. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW (Juni 2023) [#280678]
Datum
7. Juni 2023 14:24
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Das Dokument der Anordnung der strategischen Fahndung, die am 07. Juni 2023 begann, durch den Polizeipräsidenten (wie beschrieben in https://bonn.polizei.nrw/presse/anordnung-der-strategischen-fahndung-zur-bekaempfung-von-taschendiebstahl-und-drogenhandel). 2. Den erforderlichen schriftlichen Antrag nach § 12a Abs. 2 S. 1 PolG NRW, der für die Anordnung der strategischen Fahndung erforderlich ist. Sollte dies dem Antrag nicht schon selbst zu entnehmen sein bitte ich zudem um Auskunft darüber, wer diesen schriftlichen Antrag wann gestellt hat. 3. Außerdem die Fallzahlen im Jahr 2022 mit Vergleich 2021 für die anderen Bonner Stadtteilen, für die die strategische Fahndung nicht angeordnet wurde im Deliktsfeld des Taschendiebstahl. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie darum darzulegen, welche Teile dies betrifft und aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden müssten. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280678/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Bonn
Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/23-300 Polizeipräsidium Bonn …
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/23-300
Datum
9. Juni 2023 08:08
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Bonn Bonn, den 09.06.2023 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bürgerdialog Eingaben und Beschwerden Az. 13.05.01/23-300 Ihre Anfrage nach dem IFG vom 07.06.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Schreiben ist bei mir eingegangen. Die zuständige Fachdirektion wird sich des Vorgangs annehmen. Sie erhalten alsbald eine Rückmeldung von uns. Bis dahin darf ich Sie um ein wenig Geduld bitten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/23-300 [#280678] Guten Tag << Antragsteller:in >> meine Inf…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/23-300 [#280678]
Datum
4. August 2023 12:40
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW (Juni 2023)“ vom 07.06.2023 (#280678) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Bonn
Kein Nachrichtentext
Von
Polizeipräsidium Bonn
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. September 2023
Status
Warte auf Antwort