Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Köln

Sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt wurden.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie darum darzulegen, welche Teile dies betrifft und aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden müssten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sä…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
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Betreff
Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Köln [#268687]
Datum
25. Januar 2023 19:13
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt wurden. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie darum darzulegen, welche Teile dies betrifft und aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden müssten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268687/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 30.01.2023 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
30. Januar 2023 11:45
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 30.01.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 15/23 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 25.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#268687] Ihr Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 15/23 Guten Tag, meine Informationsfreihei…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#268687]
Datum
28. Februar 2023 08:56
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 15/23 Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Köln“ vom 25.01.2023 (#268687) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Antrag vom 25.01.2023 Polizeipräsidium Köln Köln, 01.03.2023 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Antrag vom 25.01.2023
Datum
1. März 2023 15:45
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 01.03.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 15/23 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 25.01.2023 Ihr Schreiben vom 01.03.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag bedarf einer komplexen Recherche unter Beteiligung mehrerer Abteilungen. Auf Grund dessen befindet sich Ihr Antrag noch in Bearbeitung. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort auf Ihren Antrag. Bis dahin bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Kostenankündigung Polizeipräsidium Köln K…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Kostenankündigung
Datum
20. März 2023 13:52
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 20.03.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 15/23 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 25.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> eine erste Prüfung Ihrer Anfrage hat ergeben, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage mit einem außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Zur Beantwortung Ihres Antrages müssen 24 Anlagen (7 Anträge, 14 Erstanordnungen und 3 Verlängerungen) gesichtet, geprüft und gegebenenfalls geschwärzt werden. Gemäß § 6 Bst. a IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, "soweit und solange das Bekanntwerden der Information [...] die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, beeinträchtigen würde [...]". Eine Beeinträchtigung der Tätigkeit der Polizei ist gegeben, wenn die Erfüllung ihrer Aufgaben der Gefahrenabwehr aus § 1 Abs. 1 PolG NRW erschwert würde. Zudem kann eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowohl dann vorliegen, wenn ein Schaden zu befürchten ist, als auch schon dann, wenn irgendein Nachteil droht. Anordnungen zur Strategischen Fahndung enthalten Informationen über polizeiinterne Abläufe sowie polizeitaktische und strategische Erwägungen. Demnach würden durch die vollumfängliche und nicht geschwärzte Übersendung der Anordnungen Arbeitsweisen und Methoden der Polizei bekannt werden. Diese könnten zukünftig von Dritten verwendet werden und somit die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen Anordnungen der Strategischen Fahndung zumindest teilweise geschwärzt werden. Daher möchte ich Sie vorab darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung Ihrer Anfrage gem. § 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW i.V.m. §§ 2, 9 GebG NRW i.V.m. §§ 1 ff. VerwGebO IFG NRW i.V.m. Ziffer 1.3.3 Gebührentarif i.V.m. § 10 Abs. 2 IFG NRW Gebühren in Höhe von 500 Euro bis zu 1.000 Euro anfallen würden. Für die Festsetzung der Höhe der Gebühr ist § 9 Abs. 1 GebG NRW maßgeblich. Danach sind bei der Festsetzung einer Gebühr, für die Rahmensätze vorgesehen sind, einerseits der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand, andererseits der wirtschaftliche Wert oder sonstige Nutzen der Amtshandlung zu berücksichtigen. Für die Berechnung des zeitlichen Aufwands kann auf die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands in dem entsprechenden Runderlass des Innenministeriums zurückgegriffen werden (RdErl. d. IM v. 17.04.2018 - 14-36.08.06), z.B. pro Stunde für den höheren Dienst: 84 Euro, für den gehobenen Dienst: 70 Euro, für den mittleren Dienst: 61 Euro. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=80620180611151354786 Die Sichtung, Prüfung und eventuelle Schwärzung wird hier sowohl durch den gehobenen Dienst als auch durch den höheren Dienst durchgeführt. Es wird eine niedrige durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 1 Stunde pro Anlage zugrundegelegt, sodass bereits die maximale Gebühr bei einem außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro erreicht wird. Des Weiteren wird daraufhingewiesen, dass hier weder die notwendige Beteiligung durch den höheren Dienst noch eine eventuell längere Bearbeitungszeit berücksichtigt worden ist. 24 Anlagen x 1 Stunde Bearbeitung x 70 Euro Stundensatz gehobener Dienst = 1.680 Euro Bitte geben Sie mir eine kurze Rückmeldung, wenn Ihr Antrag trotz der anfallenden Kosten weiter bearbeitet werden soll. Alternativ kann ich Ihnen anbieten, eine Auflistung der Anordnungen zur Strategischen Fahndung für den von Ihnen genannten Zeitraum zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen Kostenankündigung [#268687] Ihr Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 15/23 Sehr << Anred…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen Kostenankündigung [#268687]
Datum
20. März 2023 15:08
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 15/23 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht! Ich nehme Ihr Angebot gerne an und freue mich, wenn Sie mir eine Liste der Anordnungen zuschicken könnten, aus der Datum/Zeitraum, Grund der Anordnung und räumliche Ausdehnung hervorgehen. Sofern Ihnen bereits eine Liste vorliegt, die darüber hinaus noch weitere Informationen enthält (etwa Anzahl der kontrollierten Personen/Fahrzeuge, etc.), freue ich mich natürlich auch darüber! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268687/
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 23.03.2023 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
23. März 2023 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 23.03.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 15/23 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 25.01.2022 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen eine Liste aller Anordnungen zur Strategischen Fahndung für den von Ihnen beantragten Zeitraum. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#268687] Ihr Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E Sehr << Anrede >> ich danke I…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#268687]
Datum
23. März 2023 17:34
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für die Auskunft! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268687/