Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Das Dokument der Anordnung der strategischen Fahndung, die am 18.11.2022 begann, durch den Polizeipräsidenten (wie beschrieben in https://bonn.polizei.nrw/presse/polizei-bonn-erhoeht-druck-auf-straftaeter-polizeipraesident-frank-hoever-ordnet-strategische-fahndung-an).

2. Außerdem den erforderlichen schriftlichen Antrag nach § 12a Abs. 2 S. 1 PolG NRW, der für die Anordnung der strategischen Fahndung erforderlich ist. Sollte dies dem Antrag nicht schon selbst zu entnehmen sein bitte ich zudem um Auskunft darüber, wer diesen schriftlichen Antrag wann gestellt hat.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie darum darzulegen, welche Teile dies betrifft und aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden müssten.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW [#263614]
Datum
20. November 2022 17:21
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Das Dokument der Anordnung der strategischen Fahndung, die am 18.11.2022 begann, durch den Polizeipräsidenten (wie beschrieben in https://bonn.polizei.nrw/presse/polizei-bonn-erhoeht-druck-auf-straftaeter-polizeipraesident-frank-hoever-ordnet-strategische-fahndung-an). 2. Außerdem den erforderlichen schriftlichen Antrag nach § 12a Abs. 2 S. 1 PolG NRW, der für die Anordnung der strategischen Fahndung erforderlich ist. Sollte dies dem Antrag nicht schon selbst zu entnehmen sein bitte ich zudem um Auskunft darüber, wer diesen schriftlichen Antrag wann gestellt hat. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie darum darzulegen, welche Teile dies betrifft und aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden müssten. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263614/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Bonn
Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/22-602 + 13.05.01/22-603 Polizeipräsidium Bonn …
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/22-602 + 13.05.01/22-603
Datum
22. November 2022 13:34
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Bonn Bonn, den 22.11.2022 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit _ Bürgerdialog AZ. 13.05.01/22-602_Fahndung + 13.05.01/22-603_Einbruch Eingaben und Beschwerden Anlagen: -1- Datenschutzhinweise PP Bonn -2- Antrag und Anordnung strategische Fahndung Sehr << Antragsteller:in >> am 20.11.2022 gingen zwei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz von Ihnen in unserem Hause ein. Ich übersende Ihnen die Rückmeldung auf beide Anfragen gebündelt in dieser Mail. Zum Einen fragten Sie die Einbruchsstatistik 2019 und 2022 an. Anbei übersende ich Ihnen eine Zahlenreihe mit Fallzahlen des Wohnungseinbruchdiebstahls aus der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2011 bis 2021. Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2022 liegen noch nicht vor, diese werden im Frühjahr 2023 veröffentlicht. Grundlage des wöchentlich veröffentlichten Einbruchsradars sind Zahlen der polizeilichen Eingangsstatistik, nicht abschließend validierte Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. Die Kriminalitätszahlen der Eingangsstatistik können sich noch verändern und stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Bonner Polizei eingehen oder im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Vom 01.01.2022 bis 15.11.2022 sind im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei bislang 764 Wohnungseinbruchdiebstähle in die Eingangsstatistik eingegangen. [cid:image004.png@01D8FE77.2F64FB20] Zum Anderen fragten Sie den Antrag, sowie die Anordnung zur strategischen Fahndung an. Diese übersende ich Ihnen angefügt als pdf. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/22-602 + 13.05.01/22-603 [#263614] Sehr << Anrede >> ich d…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/22-602 + 13.05.01/22-603 [#263614]
Datum
24. November 2022 14:16
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre derart schnelle und umfassende Antwort! Ich habe selten eine so schnelle und gute Antwort bekommen und bin sehr angenehm überrascht gewesen. Dennoch möchte ich Sie bitten, mir auch die in der anderen Anfrage angefragten wöchentlichen Einbruchsstatistiken zuzuschicken, und nicht lediglich die zusammengefassten Jahre. Für eine ebenso schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden, auch angesichts des großen öffentlichen Interesses an der Anordnung und die Berichterstattung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> PS, als Tipp eines Bonner Bürgers: Wenn Sie ganz besonders transparent sein wollten, dann könnten Sie auch die mir geschickten Dateien direkt in der Pressemitteilung verlinken, das wäre sicherlich noch bürgernäher und würde zugleich dafür sorgen, dass nicht der Eindruck entsteht, die in der PM genannten Gründe seien damit abschließend erläutert, weil das wirkt naturgemäß ein bisschen dünn als Grundlage - und zumindest ich war überrascht und erfreut, dass der Antrag so detailliert war! Anfragenr: 263614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263614/