Anordnung zum Gehwegparker in der Genfenbergstraße

- die Anordnung zum Gehwegparken in der Genfenbergstraße und alle damit verbundenen Gutachten zu Tragfähigkeit des Gehweges und darunter verlaufender Infrastruktur zu

Ergebnis der Anfrage

Es gibt eine Anordnung, diese darf jedoch nur vor Ort eingesehen werden und das Einsehen kostet 50 Euro. Ein Gutachten zur Tragfähigkeit des Untergrundes existiert nicht.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Tiefbauamt Berlin-Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung zum Gehwegparker in der Genfenbergstraße [#244006]
Datum
20. März 2022 14:23
An
Tiefbauamt Berlin-Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anordnung zum Gehwegparken in der Genfenbergstraße und alle damit verbundenen Gutachten zu Tragfähigkeit des Gehweges und darunter verlaufender Infrastruktur zu
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244006/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung zum Gehwegparker in der Genfenbergst…
An Tiefbauamt Berlin-Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anordnung zum Gehwegparker in der Genfenbergstraße [#244006]
Datum
23. April 2022 03:56
An
Tiefbauamt Berlin-Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung zum Gehwegparker in der Genfenbergstraße“ vom 20.03.2022 (#244006) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Tiefbauamt Berlin-Spandau
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 23.04.2022 welche an die Straßenverkehrsbehörde weiter gelei…
Von
Tiefbauamt Berlin-Spandau
Betreff
Eingangsbestätigung - AW: Anordnung zum Gehwegparker in der Genfenbergstraße [#244006]
Datum
25. April 2022 07:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 23.04.2022 welche an die Straßenverkehrsbehörde weiter geleitet wurde. Derzeit wird Ihre Anfrage in meiner Behörde geprüft. Dies verzögert sich jedoch aufgrund der Osterferien u. der Urlaubszeit. Sobald ein Ergebnis in der Sache vorliegt, erhalten Sie unaufgefordert Antwort darüber. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung zum Gehwegparker in der Genfenbergst…
An Tiefbauamt Berlin-Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung - AW: Anordnung zum Gehwegparker in der Genfenbergstraße [#244006]
Datum
14. August 2022 17:31
An
Tiefbauamt Berlin-Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung zum Gehwegparker in der Genfenbergstraße“ vom 20.03.2022 (#244006) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 114 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>