Anordnungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 LBKG seit dem 13.07.2021

- Alle seit 13.07.2021 seitens der Aufsichtsbehörde erteilten Anordnungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 LBKG
- Wertet die ADD die Flutkatastrophe vom 14.07.2021/15.07.2021 als besondere Gefahrenlage?
- Falls verneint, warum nicht?
- Bestand zwischen dem 15.07.2021 und dem 01.10.2021 eine besondere Gefahrenlage?
- Falls bejaht, bitte aufschlüsseln hinsichtlich Örtlichkeit und Zeitraum?
- Falls verneint, warum nicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle seit 13.07.2021 seitens der…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Anordnungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 LBKG seit dem 13.07.2021 [#279477]
Datum
21. Mai 2023 20:02
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle seit 13.07.2021 seitens der Aufsichtsbehörde erteilten Anordnungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 LBKG - Wertet die ADD die Flutkatastrophe vom 14.07.2021/15.07.2021 als besondere Gefahrenlage? - Falls verneint, warum nicht? - Bestand zwischen dem 15.07.2021 und dem 01.10.2021 eine besondere Gefahrenlage? - Falls bejaht, bitte aufschlüsseln hinsichtlich Örtlichkeit und Zeitraum? - Falls verneint, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 279477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279477/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, angefügtes Dokument bitte ich zu beachten. Abschließend weise ich darauf hin, dass …
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Anordnungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 LBKG seit dem 13.07.2021 [#279477]
Datum
22. Juni 2023 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrter Herr Kempfer, angefügtes Dokument bitte ich zu beachten. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, (Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz geltend gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen