Anordnungen über den Bearbeitungsstopp hinsichtlich Asylanträge im Ankunftszentrum in Bremen

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Pressemitteilung Ihres Hauses vom 23.05.2018 mit dem Titel "Konsequenzen im Zusammenhang mit den Vorwürfen im Ankunftszentrum Bremen" heißt es auszugsweise:

"Bundesminister Horst Seehofer erklärt hierzu: ""Das Vertrauen in die Qualität der Asylverfahren und die Integrität des Ankunftszentrums Bremen ist massiv geschädigt worden. Um dieses wiederherzustellen, habe ich daher entschieden, dass das Ankunftszentrum in Bremen ab sofort und bis zum vollständigen Abschluss des Ermittlungsverfahrens und der laufenden Überprüfungen keine Asylentscheidungen mehr trifft."
"Ich habe mich von Beginn an für die schonungslose Aufklärung eingesetzt. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Prüfungen des Bundesrechnungshofes, der internen Überprüfung sämtlicher positiver Entscheidungen des Ankunftszentrum Bremen seit dem Jahr 2000 habe ich heute angeordnet, dass sämtliche Geschäftsvorgänge überprüft werden, an denen die im Verdacht stehenden Mitarbeiter beteiligt waren.""

Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/05/konsequenzen-bamf.html

Es wird gebeten, die Dokumente (Anordnungen, Verfügungen, Schreiben) zu übermitteln, mit denen der Außenstelle Bremen die Bearbeitung von Asylanträgen untersagt wurde sowie die Anordnung, dass sämtliche Geschäftsvorgänge überprüft werden sollen, an denen die im Verdacht stehenden Mitarbeiter beteiligt waren."

Personenbezogenen Daten sollen geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Es gibt keinen Erlass dazu. Die Anordnung erging von Minister Seehofer mündlich. Es wurde lediglich eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht. Diese wurde zu den Akten genommen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Mai 2018
  • Frist
    26. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Stephan Weinberger
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Pressemitteilung Ihres Hauses vom 23.05.2018 mit dem …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
Anordnungen über den Bearbeitungsstopp hinsichtlich Asylanträge im Ankunftszentrum in Bremen [#30025]
Datum
23. Mai 2018 13:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Pressemitteilung Ihres Hauses vom 23.05.2018 mit dem Titel "Konsequenzen im Zusammenhang mit den Vorwürfen im Ankunftszentrum Bremen" heißt es auszugsweise: "Bundesminister Horst Seehofer erklärt hierzu: ""Das Vertrauen in die Qualität der Asylverfahren und die Integrität des Ankunftszentrums Bremen ist massiv geschädigt worden. Um dieses wiederherzustellen, habe ich daher entschieden, dass das Ankunftszentrum in Bremen ab sofort und bis zum vollständigen Abschluss des Ermittlungsverfahrens und der laufenden Überprüfungen keine Asylentscheidungen mehr trifft." "Ich habe mich von Beginn an für die schonungslose Aufklärung eingesetzt. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Prüfungen des Bundesrechnungshofes, der internen Überprüfung sämtlicher positiver Entscheidungen des Ankunftszentrum Bremen seit dem Jahr 2000 habe ich heute angeordnet, dass sämtliche Geschäftsvorgänge überprüft werden, an denen die im Verdacht stehenden Mitarbeiter beteiligt waren."" Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/05/konsequenzen-bamf.html Es wird gebeten, die Dokumente (Anordnungen, Verfügungen, Schreiben) zu übermitteln, mit denen der Außenstelle Bremen die Bearbeitung von Asylanträgen untersagt wurde sowie die Anordnung, dass sämtliche Geschäftsvorgänge überprüft werden sollen, an denen die im Verdacht stehenden Mitarbeiter beteiligt waren." Personenbezogenen Daten sollen geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weinberger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stephan Weinberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Juni 2018
Status
Warte auf Antwort
Stephan Weinberger
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnungen über den Bearbeitungsstopp hinsich…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
AW: Anordnungen über den Bearbeitungsstopp hinsichtlich Asylanträge im Ankunftszentrum in Bremen [#30025]
Datum
27. Juni 2018 14:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnungen über den Bearbeitungsstopp hinsichtlich Asylanträge im Ankunftszentrum in Bremen“ vom 23.05.2018 (#30025) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stephan Weinberger Anfragenr: 30025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stephan Weinberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stephan Weinberger
Ihr Zeichen: ZI4-13002/4#1598 [#30025] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 27. Juni 2018, bei mir ei…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
Ihr Zeichen: ZI4-13002/4#1598 [#30025]
Datum
30. Juni 2018 12:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 27. Juni 2018, bei mir eingegangen am 29. Juni 2018, teilten Sie mit, dass die Entscheidung von Bundesminister Seehofer am 22. Mai 2018 an die ehemalige Präsidentin des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAMF) Jutta Cordt mündlich ergangen sei. Hierzu habe ich folgende Nachfragen: 1. Unabhänging von der Aussage, eine solche Anordnung sei mündlich ergangen, wäre es wenig nachvollziehbar, wenn eine solche gewichtige Anordnung nicht auch schriftlich - zumindest in Form eines Gesprächsvermerks - in den Akten festgehalten wird. Bitte teilen Sie mir mit, welche Unterlagen hierzu existieren und übersenden Sie diese. 2. Bitte übersenden mir internen Schriftverkehr, aus dem aufgrund Ihrer angestellten Recherche im Rahmen meiner Anfrage hervorgeht, dass die Anordnung mündlich erging. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Stephan Weinberger Anfragenr: 30025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stephan Weinberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Unterlagen zum IFG Antrag zu Anordnungen über den Bearbeitungsstopp hinsichtlich Asylanträge im Ankunftszentrum in Bremen
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Unterlagen zum IFG Antrag zu Anordnungen über den Bearbeitungsstopp hinsichtlich Asylanträge im Ankunftszentrum in Bremen
Datum
24. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen