Anordnungen und Beschränkungen der Versammlung am 31.05.2023 anlässlich des Urteils im Antifa-Ost-Prozess

Anfrage an: Polizei Berlin

- alle Unterlagen zu den Anordnungen, die gem. § 9 oder § 19 VersFG BE erlassen wurden, bezüglich der Versammlung, die am 31.05.2023 um 17:30 Uhr am Tempelhofer Damm startete und bis zur Gneisenaustraße führte. Darunter insbesondere die Anordnungen selbst, deren Begründung sowie die interne Kommunikation zum Erlass dieser Anordnungen.

- alle Unterlagen zu Beschränkungen, die gem. § 14 VersFG BE im Vorhinein oder auch während der o.g. Versammlung ergangen sind. Darunter insbesondere die Bescheide selbst, deren Begründung sowie die interne Kommunikation zum Erlass dieser Beschränkungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnungen und Beschränkungen der Versammlung am 31.05.2023 anlässlich des Urteils im Antifa-Ost-Prozess [#281128]
Datum
14. Juni 2023 14:18
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Unterlagen zu den Anordnungen, die gem. § 9 oder § 19 VersFG BE erlassen wurden, bezüglich der Versammlung, die am 31.05.2023 um 17:30 Uhr am Tempelhofer Damm startete und bis zur Gneisenaustraße führte. Darunter insbesondere die Anordnungen selbst, deren Begründung sowie die interne Kommunikation zum Erlass dieser Anordnungen. - alle Unterlagen zu Beschränkungen, die gem. § 14 VersFG BE im Vorhinein oder auch während der o.g. Versammlung ergangen sind. Darunter insbesondere die Bescheide selbst, deren Begründung sowie die interne Kommunikation zum Erlass dieser Beschränkungen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281128/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Eingangsbestätigung
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anordnungen und Beschränkungen der Versammlung am 31.05.2023 anlässlich des Urteils im Antifa-Ost-Prozess
Datum
16. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
501,4 KB
Eingangsbestätigung
Polizei Berlin
nordnungen und Beschränkungen der Versammlung am 31.05.2023 anlässlich des Urteils im Antifa-Ost-Prozess Mitteilun…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
nordnungen und Beschränkungen der Versammlung am 31.05.2023 anlässlich des Urteils im Antifa-Ost-Prozess
Datum
21. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
Mitteilung über voraussichtlich entstehende Kosten
<< Anfragesteller:in >>
AW: nordnungen und Beschränkungen der Versammlung am 31.05.2023 anlässlich des Urteils im Antifa-Ost-Prozess [#281…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: nordnungen und Beschränkungen der Versammlung am 31.05.2023 anlässlich des Urteils im Antifa-Ost-Prozess [#281128]
Datum
2. Juli 2023 16:41
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Auskunft. Ich erkläre mich mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten (insbesondere des*der Anmelder*in) einverstanden. Für neun Seiten Information sind 62,03 Euro doch erhebliche Kosten. Ich möchte meinen Antrag daher erstens auf das Protokoll des Kooperationsgespräches beschränken. Zweitens würde ich Sie bitten die Gebühr erneut unter Berücksichtigung von § 5 VGebO mit folgenden Angaben zu prüfen. Die angefragten Informationen haben keinen wirtschaftlichen Nutzen für mich. Nach der öffentlichen Berichterstattung über die Versammlung (siehe u.a. hier: https://www.tagesspiegel.de/berlin/in-reaktion-auf-das-urteil-gegen-lina-e-viele-festnahmen-bei-linker-demonstration-in-berlin-9908045.html) interessieren mich die Unterlagen aus einer fachlichen Perspektive. Ich bitte Sie hierbei auch die Bedeutung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und der öffentlichen Debatte darüber zu berücksichtigen. Die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen ist gem. § 1 IFG BE gerade Zweck des Gesetzes. Die Schwärzung von personenbezogenen Daten auf neun DIN-A4-Seiten dürfte nach Umfang und Schwierigkeit auch besonders gering einzustufen sein. Wie sie meiner Anfrage auf fragdenstaat.de entnehmen können, schwärze ich postalische Antworten auf IFG-Anfragen regelmäßig selbst. Dies dauert meist nur wenige Sekunden pro Seite. 45 Arbeitsminuten für diese neun Seiten halte ich dafür für etwas hoch bemessen. Auch ist fraglich, ob für diese Aufgabe nicht auch eine Person der Laufbahngruppe 1 genügt. Bei der Anwendung von Schwärzungen ist keine Prüfung vorzunehmen oder Ermessen auszuüben. Wie Sie schon erklärt haben, sind die Informationen mit Schwärzungen personenbezogener Daten herauszugeben (S. 1 ihres Schreibens). Einer erneuten Prüfung nach §§ 5-12 IFG bedarf es daher anders als Sie schreiben (S. 2 ihres Schreibens) nicht mehr. Des Weiteren bitte ich das Verbot prohibitiver Wirkung zu beachten. Die Gebührenerhebung soll Bürger*innen nicht vor dem Informationszugang abschrecken (vgl. Corinna Sicko, in: Gersdorf/Paal (Hrsg.), BeckOK InfoMedienR, 36. Ed. 2022, § 10 IFG Rn. 39 ff). Informationen unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen ist gem. § 1 IFG BE Zweck des Gesetzes. Hohe Gebühren würden dazu führen, dass der Informationszugang an die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragsstellers geknüpft wird. Die Gebühren von 6,89 Euro pro Seite kann abschreckende Wirkung entfalten. Dies geht schon daraus hervor, dass ich mich gezwungen sah meinen Informationsanspruch aufgrund Ihrer Kosteninformation zu beschränken. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281128/

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Polizei Berlin
Bescheid
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
5. Juli 2023
Status
Anfrage abgeschlossen

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