Anordnungsbescheid Flughafenfeuerwehr Düsseldorf

den aktuellen Anordnungsbescheid betreffend die Flughafenfeuerwehr des Flughafens Düsseldorf sowie die beiden vorherigen Anordnungsbescheide.

Am 26.02.2023 habe eine gleichlautende Anfrage an das Verkehrsministerium NRW gesendet. Von dort teilte man mir mit, dass die Zuständigkeit in Ihrem Haus liegt. Die entsprechende Anfrage / Antwort können Sie hier einsehen: https://fragdenstaat.de/a/271486

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnungsbescheid Flughafenfeuerwehr Düsseldorf [#273718]
Datum
22. März 2023 10:19
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: den aktuellen Anordnungsbescheid betreffend die Flughafenfeuerwehr des Flughafens Düsseldorf sowie die beiden vorherigen Anordnungsbescheide.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Am 26.02.2023 habe eine gleichlautende Anfrage an das Verkehrsministerium NRW gesendet. Von dort teilte man mir mit, dass die Zuständigkeit in Ihrem Haus liegt. Die entsprechende Anfrage / Antwort können Sie hier einsehen: https://fragdenstaat.de/a/271486 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273718/
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben eine gleichlautende Anfrage bereits am 26.02. bei mir gestellt,…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Anordnungsbescheid Flughafenfeuerwehr Düsseldorf [#273718]
Datum
27. März 2023 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
11,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben eine gleichlautende Anfrage bereits am 26.02. bei mir gestellt, auf die ich Ihnen am 08.03. eine Antwort (Hinweis auf luftfahrtrechtliche Zuständigkeit des MUNV) gesendet habe. Diese Antwort befindet sich auch auf der von Ihnen angegebenen Verlinkung unter: https://fragdenstaat.de/a/271486 Der von ihnen erwähnte Hinweis des MUNV auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung kann ich nicht nachvollziehen. Eine Recherche zu Anfragen an das MUNV NRW über das Portal fragdenstaat brachte mir keinen weiteren Aufschluss. Sofern Sie Ihren Antrag nochmal konkretisieren wollen, bitte ich um Mitteilung. Hinweis: Es besteht die Möglichkeit der Anrufung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2 – 4, 40213 Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben eine gleichlautende Anfrage bereits am 26.02. bei mir gestellt,…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Frag-den-Staat; AW: Anordnungsbescheid Flughafenfeuerwehr Düsseldorf [#273718]
Datum
29. März 2023 13:59
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben eine gleichlautende Anfrage bereits am 26.02. bei mir gestellt, auf die ich Ihnen am 08.03. eine Antwort gesendet habe. Diese Antwort befindet sich auch auf der von Ihnen angegebenen Verlinkung unter: https://fragdenstaat.de/a/271486 Eine Recherche zu Anfragen an das MUNV NRW über das Portal fragdenstaat brachte mir keinen weiteren Aufschluss. Sofern Sie Ihren Antrag nochmal konkretisieren wollen, bitte ich um Mitteilung über die Poststelle. Hinweis: Es besteht die Möglichkeit der Anrufung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2 – 4, 40213 Düsseldorf. Viele Grüße