Anordung für Lebensmittelläden

Anfrage an: Ordnungsamt Chemnitz

die kürzliche Anordnung für Lebensmittelläden, die zum Führen eines Einkaufswagens verpflichtet, sowie alle Dokumente, die für deren Ausarbeitung relevant waren oder deren Ausprägung bestimmt haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    29. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG. Sehr geehrteAntragst…
An Ordnungsamt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordung für Lebensmittelläden [#183692]
Datum
30. März 2020 19:09
An
Ordnungsamt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG. Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die kürzliche Anordnung für Lebensmittelläden, die zum Führen eines Einkaufswagens verpflichtet, sowie alle Dokumente, die für deren Ausarbeitung relevant waren oder deren Ausprägung bestimmt haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183692 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungsamt Chemnitz
Anordnung für Lebensmittelläden Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an das Sächs…
Von
Ordnungsamt Chemnitz
Betreff
Anordnung für Lebensmittelläden
Datum
1. April 2020 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an das Sächsische Sozialministerium: <<E-Mail-Adresse>> Die Stadt Chemnitz hat die entsprechende Allgemeinverfügung nicht erlassen. Im Übrigen gibt es keine Regelung, die Sie zwingt, einen Einkaufswagen zu nutzen. Die Märkte entscheiden das selbst. Ich leite Ihre Anfrage nicht an das Ministerium weiter, da Sie der Weitergabe der Daten widersprochen haben. Freundliche Grüße