Anpassung der Einkommensgrenze für Promotionsstipendien im Zuge der Inflation

Meine Anfrage betrifft die

Zusätzliche Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie
begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler
(Stand: 01.10.23 - Link: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/downloads/files/riliws23_24.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

II. Nr. 2.2: [...] andere Einkünfte werden
angerechnet, soweit das Jahreseinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts
nach Abzug der darauf entfallenden Einkommen- und Kirchensteuer sowie der
steuerlich anerkannten Vorsorgeaufwendungen 3.070 € übersteigt.

Ich bitte um folgende Informationen:
- Wann fand die letzte Anpassung des Grenzwertes von 3.070 € statt?
- Ist - im Zuge - der Inflation, sowie des steigenden Lohn- und Stipendienniveaus eine Erhöhung angesetzt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Anfrage betrifft die Zusätzlic…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anpassung der Einkommensgrenze für Promotionsstipendien im Zuge der Inflation [#304654]
Datum
31. März 2024 19:11
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage betrifft die Zusätzliche Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (Stand: 01.10.23 - Link: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/downloads/files/riliws23_24.pdf?__blob=publicationFile&v=2) II. Nr. 2.2: [...] andere Einkünfte werden angerechnet, soweit das Jahreseinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts nach Abzug der darauf entfallenden Einkommen- und Kirchensteuer sowie der steuerlich anerkannten Vorsorgeaufwendungen 3.070 € übersteigt. Ich bitte um folgende Informationen: - Wann fand die letzte Anpassung des Grenzwertes von 3.070 € statt? - Ist - im Zuge - der Inflation, sowie des steigenden Lohn- und Stipendienniveaus eine Erhöhung angesetzt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304654/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Az. 433-18501/74(2024) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszu…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Anpassung der Einkommensgrenze für Promotionsstipendien im Zuge der Inflation [#304654]
Datum
17. April 2024 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 433-18501/74(2024) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 31.03.2023 zur Anpassung der Einkommensgrenze für Promotionsstipendien im Zuge der Inflation. Der Grenzwert nach Teil II Nr. 2.2 der Zusätzlichen Nebenbestimmungen wurde zuletzt zum 01.01.2002 aktualisiert. Derzeit ist nicht geplant, den Grenzwert zu erhöhen. Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei mir melden. Die Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre schnelle Antwort! Ich würde Sie bitten meine Anfrage als Anregung fü…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anpassung der Einkommensgrenze für Promotionsstipendien im Zuge der Inflation [#304654]
Datum
18. April 2024 19:32
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre schnelle Antwort! Ich würde Sie bitten meine Anfrage als Anregung für eine Erhöhung aufzunehmen. Wenn man den Kaufkraftverlust über die letzten 22 Jahre berücksichtigt, müsste der heutige Wert bei ca. 4.600€ liegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304654/