Bundesministerium der Justiz
Z B 6 – zu: 145101#00002#0417
Sehr [geschwärzt] Herr [geschwärzt],
zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 8. Januar 2024 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Nach § 4 Absatz 1 Satz 1 IFG soll der Antrag auf Informationszugang zudem abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde.
Herr Bundesminister Dr. Buschmann setzt sich dafür ein, dass es noch in der laufenden Wahlperiode zu einer Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung kommt. Derzeit bereitet das Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter Beteiligung der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins sowie der Landesjustizverwaltungen einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird wesentlich vom Verlauf des parlamentarischen Verfahrens abhängen, auf das die Bundesregierung nur einen sehr begrenzten Einfluss hat.
Vor diesem Hintergrund stehen die Ausschlussgründe nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b und § 4 Absatz 1 IFG derzeit einem Informationszugang zu der "aktuellste[n] Bewertung der aktuellen RVG-Gebühren auf ihre Angemessenheit" entgegen.
Ein Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren existiert noch nicht, so dass insoweit (noch) keine amtliche Information i.S. des IFG vorhanden ist, die Ihnen zugänglich gemacht werden könnte.
Sollten Sie die Übersendung eines förmlichen Bescheides wünschen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
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