Anpassung Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

- aktuellste Bewertung der aktuellen RVG-Gebühren auf ihre Angemessenheit
- Zeitplan zur Anpassung des RVG

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - aktuellste Bewertung der aktuellen …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anpassung Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) [#296622]
Datum
8. Januar 2024 18:14
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- aktuellste Bewertung der aktuellen RVG-Gebühren auf ihre Angemessenheit - Zeitplan zur Anpassung des RVG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296622/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0417 Sehr [geschwärzt] Herr [geschwärzt], zu Ihrem nachst…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Anpassung Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) [#296622]
Datum
16. Januar 2024 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0417 Sehr [geschwärzt] Herr [geschwärzt], zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 8. Januar 2024 teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Nach § 4 Absatz 1 Satz 1 IFG soll der Antrag auf Informationszugang zudem abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Herr Bundesminister Dr. Buschmann setzt sich dafür ein, dass es noch in der laufenden Wahlperiode zu einer Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung kommt. Derzeit bereitet das Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter Beteiligung der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins sowie der Landesjustizverwaltungen einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird wesentlich vom Verlauf des parlamentarischen Verfahrens abhängen, auf das die Bundesregierung nur einen sehr begrenzten Einfluss hat. Vor diesem Hintergrund stehen die Ausschlussgründe nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b und § 4 Absatz 1 IFG derzeit einem Informationszugang zu der "aktuellste[n] Bewertung der aktuellen RVG-Gebühren auf ihre Angemessenheit" entgegen. Ein Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren existiert noch nicht, so dass insoweit (noch) keine amtliche Information i.S. des IFG vorhanden ist, die Ihnen zugänglich gemacht werden könnte. Sollten Sie die Übersendung eines förmlichen Bescheides wünschen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]