Anrechnung Geringfügiger Beschäftigung

Bis zum 31.12.2012 war es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber 12 % bei einer geringfügigen Beschäftigung an die Rentenversicherung zahlen musste (versicherungspflichtig).
Mit Wirkung vom 01.01.2013 gibt es nunmehr ein „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.Dezember 2012“. Damit wurde auch der Arbeitnehmer versicherungspflichtig bzw. konnte sich davon auf Antrag befreien lassen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass damit die Zahlungen des Arbeitgebers nichtig wurden, sie betrugen ab diesem Zeitpunkt jetzt sogar 15 %.
Das bedeutet, das während dieser ganzen Zeit, also auch vor dem 01.01.2013 Pflichteinzahlungen vom AG, wenn auch gering, auf mein Rentenkonto erfolgten. Wieso werden diese Zeiten dann nicht auch entsprechend, wertmäßig und besonders zeitmäßig, berücksichtigt ? Wo sind also diese Einzahlungen geblieben ? Dazu hätte ich gern einmal eine verbindliche Aussage.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. August 2018
  • Frist
    25. September 2018
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Gabriele Schöffler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bis zum 31.12.20…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
Gabriele Schöffler
Betreff
Anrechnung Geringfügiger Beschäftigung [#33022]
Datum
22. August 2018 19:04
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bis zum 31.12.2012 war es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber 12 % bei einer geringfügigen Beschäftigung an die Rentenversicherung zahlen musste (versicherungspflichtig). Mit Wirkung vom 01.01.2013 gibt es nunmehr ein „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.Dezember 2012“. Damit wurde auch der Arbeitnehmer versicherungspflichtig bzw. konnte sich davon auf Antrag befreien lassen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass damit die Zahlungen des Arbeitgebers nichtig wurden, sie betrugen ab diesem Zeitpunkt jetzt sogar 15 %. Das bedeutet, das während dieser ganzen Zeit, also auch vor dem 01.01.2013 Pflichteinzahlungen vom AG, wenn auch gering, auf mein Rentenkonto erfolgten. Wieso werden diese Zeiten dann nicht auch entsprechend, wertmäßig und besonders zeitmäßig, berücksichtigt ? Wo sind also diese Einzahlungen geblieben ? Dazu hätte ich gern einmal eine verbindliche Aussage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gabriele Schöffler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Schöffler
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund best…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
22. August 2018 19:10
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-16/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrte Frau Schöffler, Ihr E-Mail vom 22.08.20…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Anrechnung Geringfügiger Beschäftigung [#33022]
Datum
6. September 2018 14:52
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-7/1.0-16/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrte Frau Schöffler, Ihr E-Mail vom 22.08.2018 wurde dem Datenschutzreferat der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Es gilt das oben genannte Aktenzeichen. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach § 7 IFG und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, ist dies für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-16/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrte Frau Schöffler, ergänzend zu unserer voran…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Anrechnung Geringfügiger Beschäftigung [#33022]
Datum
6. September 2018 16:01
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-7/1.0-16/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrte Frau Schöffler, ergänzend zu unserer vorangegangenen Eingangsbestätigung erlauben wir uns den Hinweis, dass es sich bei Ihrem Anliegen um einen Ihre persönlichen Rentenversicherungsangelegenheiten betreffenden Antrag handelt, über den vorrangig unter Berücksichtigung der Vorschriften des Sozialgesetzbuches verankerten Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflichten zu befinden ist (u.a. §§ 13-15 SGB I). Bitte teilen Sie uns auf dem postalischen Wege oder per Telefax Ihre Rentenversicherungsnummer (VSNR) mit, damit wir entsprechend tätig werden und die notwendigen Schritte zur Bearbeitung Ihres Begehrens durch die zuständige Sachbearbeitung veranlassen können. Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Schöffler
Az. 3070-333-7/1.0-16/2018 Sehr geehrte Damen und Herren, die von Ihnen gewünschte VSNR ist 09 150857 S 517. Ich b…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
Gabriele Schöffler
Betreff
AW: Anrechnung Geringfügiger Beschäftigung [#33022]
Datum
23. September 2018 18:21
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. 3070-333-7/1.0-16/2018 Sehr geehrte Damen und Herren, die von Ihnen gewünschte VSNR ist 09 150857 S 517. Ich bitte darum, mir vorab eine Information über die zu erwartende Gebühr zukommen zu lassen. Wie Sie aus meiner Akte unschwer erkennen können, habe ich keine eigenen Einkünfte, weder Arbeitslosengeld oder EU-Rente. Mit freundlichen Grüßen Gabriele Schöffler Anfragenr: 33022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gabriele Schöffler << Adresse entfernt >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund best…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
23. September 2018 18:21
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Schöffler
AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#33022] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
Gabriele Schöffler
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#33022]
Datum
16. Oktober 2018 20:45
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anrechnung Geringfügiger Beschäftigung“ vom 22.08.2018 (#33022) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gabriele Schöffler Anfragenr: 33022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gabriele Schöffler << Adresse entfernt >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund best…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
16. Oktober 2018 20:54
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen

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Antwort: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#33022] Sehr geehrte Frau Schöf…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antwort: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#33022]
Datum
17. Oktober 2018 14:58
Status
Sehr geehrte Frau Schöffler, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihre E-Mail an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Bitte nutzen Sie nur diese Mailadresse und schreiben nicht an einzelne Mitarbeiter. Sie verkürzen hierdurch die Bearbeitung. Bitte schreiben Sie nicht an einzelne Mitarbeiter, nutzen Sie für eine Antwort nur diese Mailadresse. Mit freundlichen Grüßen