Anrechnung von Pflichtbeiträgen für Rente

Anfrage an: Jobcenter Mainz

Werden die Beitragszeit en mit Pflichtbeiträgen Bezug von Alg II ohne Arbeitslosigkeit bei den Zeiten für die Grundrente berücksichtigt? Wie ist es mit der Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen ; Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit? Wird diese für die Grundrente gezählt?
Vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    10. März 2023
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Gabriele Petra
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden die Beitragszeit en mit Pflich…
An Jobcenter Mainz Details
Von
Gabriele Petra
Betreff
Anrechnung von Pflichtbeiträgen für Rente [#269768]
Datum
8. Februar 2023 15:56
An
Jobcenter Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden die Beitragszeit en mit Pflichtbeiträgen Bezug von Alg II ohne Arbeitslosigkeit bei den Zeiten für die Grundrente berücksichtigt? Wie ist es mit der Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen ; Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit? Wird diese für die Grundrente gezählt? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gabriele Petra Anfragenr: 269768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269768/
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Petra
Jobcenter Mainz
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage/Unterlagen sind bei uns eingegangen. U…
Von
Jobcenter Mainz
Betreff
Automatische Antwort: Anrechnung von Pflichtbeiträgen für Rente [#269768]
Datum
8. Februar 2023 15:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage/Unterlagen sind bei uns eingegangen. Unser Ziel ist es, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu klären. Sobald wir Ihre E-Mail geprüft haben werden wir uns mit Ihnen in Kontakt setzen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie wollen schnell & direkt Anträge und weitere Anliegen online erledigen? Melden Sie sich für unsere Online-Services<https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2> an oder registrieren Sie sich, wenn Sie noch keinen Benutzernamen und kein Passwort haben. Das Online-Portal bietet Ihnen folgende Vorteile: - Veränderungen schnell und einfach mitteilen - zeitunabhängig - Unterstützung der Dateneingabe durch Hilfetexte - Dokumente und Nachweise einfach hochladen und versenden - spart Zeit und Kosten im Vergleich zur persönlichen Abgabe bzw. zum Postversand Für allgemeine Informationen besuchen Sie gerne unsere Homepage<https://www.jobcenter-mainz.de/>. Bitte denken sie immer daran Ihre Nummer der Bedarfsgemeinschaft oder Ihre Kundennummer anzugeben, damit Ihr Anliegen korrekt zugeordnet werden kann. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Dies ist eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Mainz
Sehr geehrte Frau Petra, vielen Dank für Ihre Anfrage nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Zur Ver…
Von
Jobcenter Mainz
Betreff
Anfrage - Anrechnung von Pflichtbeiträgen für Rente [#269768]
Datum
14. Februar 2023 09:32
Status
Sehr geehrte Frau Petra, vielen Dank für Ihre Anfrage nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Zur Vervollständigung Ihres Antrags bitten wir uns gem. § 11 Abs. 2 LTranspG Ihren Namen mit Anschrift mitzuteilen. Sobald Ihre Angaben vorliegen, werden wir ihn der Bearbeitung zuführen. Nach dem Wortlaut der Bestimmung des § 11 Abs. 2 Satz 1 LTranspG in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Nr. 11.2.1 zu § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße E-Mail-Adresse nicht. Wir weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass eine Bearbeitung erst erfolgt, wenn Sie Ihre Anschrift mitgeteilt haben. Von daher erwarte ich Ihre Rückmeldung bis zum 24.02.2023. Mit freundlichen Grüßen